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entgegenstehende "betriebliche Gründe"

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 12 Sa 1512/04 vom 19.01.2005

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Arbeitszeitverringerungsanspruch , entgegenstehende "betriebliche Gründe"
Stichwort:entgegenstehende "betriebliche Gründe"
Leitsatz:Der Teilzeitbeschäftigung einer Erzieherin/Gruppenleiterin in einer Kindertagesstätte kann als "betrieblicher Grund" entgegen stehen, dass (a) aufgrund des pädagogischen Konzepts des Arbeitgebers die Gruppenleiterin an allen Tagen ihrer Gruppe zur Verfügung stehen soll und/oder (b) aufgrund der notwendigen Refinanzierung der Personalkosten die bei einem Stellensplitting zusätzliche anfallende und zu vergütende Arbeitszeit z. B. (für sog. Übergabe-, Austauschzeiten usw.) durch den Kostenträger nicht übernommen werden.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 12 Sa 1512/04




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