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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 23.98 vom 17.06.1999

Rechtsgebiete:EGBGB, TreuhG/2. DVO, VZOG
Schlagworte:Unwirksamkeit (eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Eingang des Eintragungsantrags und/oder Vollendung eines Grundstückskaufs, Grundstücksveräußerung, "schwebende" - im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebender" Grundstückskauf, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, Antrag auf Grundbucheintragung vor Beitritt der DDR, NVA-Vermögen, Verfügungsbefugnis, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaft, Machenschaften, unlautere -, Nichtigkeit (im Sinne von § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, gesetzlicher Eigentumsübergang, Eigentumsübergang, gesetzlicher.
Stichwort:entfallene
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Vorschriften der 2. DVO/TreuhG erfassen auch solche Vermögensgegenstände und unterstellen sie ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 30. August 1990 der alleinigen Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt, die bereits in diesem Zeitpunkt durch den bisherigen Rechtsträger ausgesondert waren, ohne endgültig anderen Zwecken zugeführt worden zu sein (wie Urteil vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 38.98).

2. Handelte es sich bei ausgesonderten Vermögensgegenständen im Sinne der 2. DVO/TreuhG um an private Erwerber verkaufte volkseigene Grundstücke, so hindert der Umstand allein, daß vor einer Vollendung des Erwerbs durch Eintragung im Grundbuch und/oder schon vor dem Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt die Verfügungsbefugnis des Veräußerers entfallen war, nicht die Annahme, daß derartige "schwebende" Grundstückskaufverträge nach Maßgabe von Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB vollendungsfähig sein können (Fortführung des Urteils vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97).

Urteil des 3. Senats vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 23.98 -

I. VG Berlin vom 18.03.1998 - Az.: VG 1 A 515.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 23.98



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 38.98 vom 17.06.1999

Rechtsgebiete:EGBGB, EV, TreuhG, VZOG
Schlagworte:Unwirksamkeit (eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Vollendung eines Gebäude- bzw. Grundstückskaufs, Gebäudeveräußerung, "schwebende" - im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebender" Gebäudekauf, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, NVA-Vermögen, Verfügungsbefugnis, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaft, Machenschaften, unlautere -, Nichtigkeit (im Sinne von § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, gesetzlicher Eigentumsübergang, Eigentumsübergang, gesetzlicher
Stichwort:entfallene
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Vorschriften der 2. DVO/TreuhG erfassen auch solche Vermögensgegenstände und unterstellen sie ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 30. August 1990 der alleinigen Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt, die bereits in diesem Zeitpunkt durch den bisherigen Rechtsträger ausgesondert waren, ohne endgültig anderen Zwecken zugeführt worden zu sein.

2. Handelte es sich bei ausgesonderten Vermögensgegenständen im Sinne der 2. DVO/TreuhG um an private Erwerber verkaufte volkseigene Grundstücke oder Gebäude, so hindert der Umstand allein, daß vor einer Vollendung des Erwerbs durch Eintragung im Grundbuch die Verfügungsbefugnis des Veräußerers spätestens mit dem Beitritt der DDR entfallen war, nicht die Annahme, daß derartige "schwebende" Grundstücks- oder Gebäudekaufverträge nach Maßgabe von Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB vollendungsfähig sein können (Fortführung des Urteils vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97).

Urteil des 3. Senats vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 38.98 -

I. VG Berlin vom 14.10.1998 - Az.: VG 1 A 508.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 38.98

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 35.97 vom 19.11.1998

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, EV, GG, TreuhG, VwGO, VZOG
Schlagworte:Klagebefugnis, Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis, Anwartschaftsrecht, dingliches, Finanzvermögen (MfS), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und Finanzvermögen, Zuführung zu neuen sozialen oder öffentlichen Zwecken, Zweck, sozialer, sozialer Zweck, "Wegerwerb" eines Vermögensgegenstands aus Volksvermögen, Volksvermögen, Erwerb von - vor Zuordnung, Unwirksamkeit (eines Erwerbs i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Vollendung einer Grundstücksveräußerung, Grundstücksveräußerung, "schwebende" im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebende" Grundstücksveräußerung, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, Gemeinde, Rat der Gemeinde, Kommunalverfassung (DDR), Verfügungsverbot, Veräußerungsverbot, Verbot, über volkseigenes Vermögen zu verfügen, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, Heilungsvorschrift, Heilungsvorschrift, Wohnraummodernisierungssicherungsgesetz, "Stasi-Vermögen", NVA-Vermögen, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaften, Machenschaften, unlautere, gutgläubiger Erwerb, Nichtigkeit (i.S.v. § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Verbindlichkeit, konkret auf den zugeordneten Vermögensgegenstand bezogene -, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, Zuordnungsberechtigter und übergegangene Verbindlichkeit, "dolo facit, qui petit, quod statim redditurus est".
Stichwort:entfallene
Leitsatz:Leitsätze:

1. Zur Klagebefugnis von privaten Erwerbern gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid.

2. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG kann durch die Vermögenszuordnungsbehörde auch die Unwirksamkeit eines vor dem Beitritt der DDR (3. Oktober 1990) durch notariellen Veräußerungsvertrag eingeleiteten und nicht mehr durch Eintragung im Grundbuch vollendeten Erwerbs eines früher volkseigenen Grundstücks festgestellt werden.

3. Zum Verhältnis der Heilungsvorschriften in Art. 233 § 2 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EGBGB zu Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 3 EGBGB.

4. Unter der Voraussetzung eines nach DDR-Recht gültigen Grundstücksveräußerungsvertrags kann trotz beitrittsbedingt entfallener Verfügungsbefugnis des Veräußerers die Vollendung des Erwerbs auch gegenüber dem Vermögenszuordnungsberechtigten beansprucht werden.

Urteil des 3. Senats vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 -

I. VG Berlin vom 09.07.1997 - Az.: VG 15 A 481.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.97


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