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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 1.05 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:VermG, AufbauG (DDR)
Schlagworte:Machenschaften, unlautere Machenschaften, Manipulation, Verstoß, Rechtsordnung der DDR, Enteignung, Enteignungszweck, vorgeschobener Enteignungszweck, Anstoß, Redlichkeit, Unredlichkeit, Kosten, überhöhte Kosten, Baupreise, Überlassungsvertrag, Beweislast
Stichwort:Enteignungszweck
Leitsatz:Ein Erwerber, der aufgrund eines Überlassungsvertrages (DDR) zur Nutzung eines Hausgrundstücks berechtigt war und der im Zusammenhang mit der Enteignung unzutreffende Angaben zur Höhe der getätigten und beabsichtigten Investitionen macht, ist als unredlich im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG anzusehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.05




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