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Enteignungsverbot

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 28.05 vom 07.03.2007

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Enteignung, besatzungshoheitliche Grundlage, bisher unbekannte SMAD-Befehle, Enteignungsverbot, Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs, Eintragung in Liste B in einem SMAD-Befehl
Stichwort:Enteignungsverbot
Leitsatz:Ein Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht kann sich auch aus einem bisher nicht bekannten SMAD-Befehl ergeben, wenn er einschließlich der Freigabelisten echt und dadurch in der Rechtswirklichkeit erkennbar geworden ist, dass er den Bereich der befehlsgebenden Stelle verlassen hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 28.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 25.05 vom 13.12.2006

Rechtsgebiete:VermG, InVorG
Schlagworte:Enteignung, besatzungshoheitlich, besatzungshoheitliche Enteignung, Freigabe, Verbot, Enteignungsverbot, Berechtigtenfeststellung, Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbot, Inkrafttreten, Veröffentlichung, Verkündung, Sequestrierung
Stichwort:Enteignungsverbot
Leitsatz:Der Befehl Nr. 64 der sowjetischen Militäradministration vom 17. April 1948 enthielt in Nummer 5 das Verbot nach dessen Inkrafttreten auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 Vermögenswerte zu sequestrieren und bisher nicht sequestrierte Vermögenswerte zu enteignen.

Die Kenntnisnahme vorgelegter Enteignungslisten durch die sowjetische Besatzungsmacht beinhaltet keine nachträgliche Freigabe der enteigneten Vermögenswerte vom Sequestrierungsverbot nach Nummer 5 des SMAD-Befehls Nr. 64.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 25.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 26.00 vom 02.08.2001

Rechtsgebiete:VermG, VwVfG
Schlagworte:Wiederaufgreifen Verwaltungsverfahren, Grundstücksrestitution, Rittergut, Versorgungswirtschaft SMAD, Enteignung Bodenreform, besatzungshoheitliche Grundlage, Abwicklungshindernis, Begriff Enteignung, Enteignungsverbot, Enteignungsauftrag.
Stichwort:Enteignungsverbot
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen, unter denen ein die Besatzungszeit überdauernder Enteignungsauftrag der Besatzungsmacht angenommen werden kann.

Die Bewirtschaftung eines Landguts durch die sowjetischen Truppen stand seiner Enteignung im Rahmen der Bodenreform nicht entgegen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 26.00

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 2.00 vom 20.04.2000

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Enteignung, besatzungshoheitliche, Versicherungsgesellschaft, Mehrheitsbeteiligung, ausländische, Enteignungsverbot, Schutzversprechen, SMAD-Befehl 247
Stichwort:Enteignungsverbot
Leitsatz:Leitsatz:

Die Enteignung von Vermögenswerten einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz im Inland im Zuge des SMAD-Befehls Nr. 01 vom 23. Juli 1945 konnte auch dann auf besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgen, wenn an der Versicherungsgesellschaft eine ausländische Mehrheitsbeteiligung bestand.

Beschluß des 7. Senats vom 20. April 2000 - BVerwG 7 B 2.00 -

I. VG Leipzig vom 08.10.1999 - Az.: VG 1 K 1175/96 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 2.00


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