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Enteignung nach dem Aufbaugesetz

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 2.00 vom 11.01.2001

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Enteignung nach dem Aufbaugesetz, Teilenteignung, 500 m2-Flächenbegrenzung für Eigentumsgrundstücke, Erschließung des Baugrundstücks, Nutzung des nicht enteigneten Restgrundstücks zu Erschließungszwecken, unlautere Machenschaft, allgemeine Praxis der örtlichen Behörden.
Stichwort:Enteignung nach dem Aufbaugesetz
Leitsatz:Leitsatz:

Die Teilenteignung eines unter staatlicher Verwaltung stehenden Grundstücks nach dem Aufbaugesetz ist als unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zu beurteilen, wenn der Zuschnitt der enteigneten Fläche so beschaffen ist, dass eine Verwirklichung des Enteignungszwecks von vornherein die Indienstnahme des Restgrundstücks unter dauerhaftem Ausschluss seiner Nutzung durch den Eigentümer voraussetzt (Einzelfall).

Urteil des 7. Senats vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 -

I. VG Schwerin vom 01.06.1999 - Az.: VG 3 A 1497/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 2.00



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 38.98 vom 28.10.1999

Rechtsgebiete:VermG, AufbauG-DDR, 2. DB Aufbau-DDR
Schlagworte:Enteignung nach dem Aufbaugesetz, Schädigungsmaßnahme, unlautere Machenschaft, Inanspruchnahme nicht für den Aufbauzweck benötigter Teilflächen, Gebot der Einzelfallprüfung, Sachaufklärungspflicht.
Stichwort:Enteignung nach dem Aufbaugesetz
Leitsatz:Leitsatz:

Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen die umfassende Enteignung eines Flurstücks, das nur teilweise für den Enteignungszweck benötigt wurde, als unlautere Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist.

Urteil des 7. Senats vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 -

I. VG Greifswald vom 06.08.1998 - Az.: VG 1 A 61/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 38.98

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 42.97 vom 10.12.1998

Rechtsgebiete:VermG, GVVO
Schlagworte:Enteignung nach dem Aufbaugesetz, redlicher Erwerb, Rechtsverstoß, Konzentration von Eigentums- und Nutzungsrechten, manipulativer Erwerb.
Stichwort:Enteignung nach dem Aufbaugesetz
Leitsatz:Leitsatz:

Der Erwerb eines Eigenheims durch einen Eigentümer unbebauter landwirtschaftlicher Flächen widersprach weder den allgemeinen Rechtsvorschriften der DDR noch der seinerzeitigen Verwaltungspraxis.

Urteil des 7. Senats vom 10. Dezember 1998 - BVerwG 7 C 42.97 -

I. VG Greifswald vom 20.02.1997 - Az.: VG 1 A 1911/94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 42.97

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 26.97 vom 03.09.1998

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:unlautere Machenschaft, Enteignung nach dem Aufbaugesetz, gebotene Gesamtschau, verdeckte Nutzung als konspiratives Objekt, vorgeschobener Enteignungszweck.
Stichwort:Enteignung nach dem Aufbaugesetz
Leitsatz:Leitsätze:

Stützte sich die Enteignung eines vom Ministerium für Staatssicherheit verdeckt genutzten (konspirativen) Objekts auf die Vorschriften des Aufbaugesetzes, bestimmt sich die Lauterkeit des Eigentumszugriffs nicht allein danach, ob die angegebenen Baumaßnahmen tatsächlich geplant oder durchgeführt worden sind.

Ob in solchen Fällen der Enteignungszweck vorgeschoben war und damit eine unlautere Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, ist vielmehr anhand einer an den Gesamtumständen orientierten Prüfung zu beurteilen.

Urteil des 7. Senats vom 3. September i998 - BVerwG 7 C 26.97 -

I. VG Berlin vom 17.04.1997 - Az.: VG 29 A 2100.93 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 26.97


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