JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR
| Rechtsgebiete: | VermG, AKG |
| Schlagworte: | Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR, Vollzugsauftrag der sowjetischen Besatzungsmacht, SMA-Anordnungen, Allgemeines Kriegsfolgengesetz. |
| Stichwort: | Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR |
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine Enteignung beruht nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne des § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wenn ein vor Gründung der DDR nicht beschlagnahmtes Grundstück nach deren Gründung aufgrund einer - das Grundstück nicht individuell benennenden - nicht näher konkretisierten Anordnung der SMA aus dem Jahre 1947 enteignet wurde. Urteil des 8. Senats vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 15.99 - I. VG Dessau vom 22.12.1998 - Az.: VG A 3 K 197/97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 15.99 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR, Besatzungshoheit, Restitutionsausschluß, Zurechnungszusammenhang, besatzungshoheitlicher, Vollzugsauftrag der Besatzungsmacht, der die Gründung der DDR überdauerte, Besatzungsmacht, Vollzugsauftrag, Teilenteignung, Anteilsenteignung, SMAD-Befehl. |
| Stichwort: | Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage nach Gründung der DDR |
| Leitsatz: | Leitsatz: Das die sogenannten "Anteilsenteignungen" betreffende Schreiben der SMAD-Finanzverwaltung vom 19. Oktober 1948 enthält einen an die zuständigen deutschen Behörden gerichteten konkreten Vollzugsauftrag (vgl. BVerwGE 98, 1 "Liste 3") zur vollständigen Enteignung der von einer solchen Anteilsenteignung betroffenen Unternehmen. Derartige Enteignungen sind in der Regel auch dann der sowjetischen Besatzungsmacht im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG zuzurechnen, wenn sie nach dem 7. Oktober 1949 vollzogen wurden. Beschluß des 7. Senats vom 5. März 1998 - BVerwG 7 B 345.97 - I. VG Leipzig vom 20.06.1997 - Az.: VG 1 K 722/94 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 345.97 | |
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