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Entbindungsantrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 173/09 vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:unentschuldigtes Fernbleiben in der Hauptverhandlung, Entbindungsantrag, Verfahrensrüge, Versagung des rechtlichen Gehörs, rechtliches Gehör, Anforderungen an die Verfahrensrüge, Wiedergabe des Entbindungsantrages, Wiedergabe der ergangenen gerichtlichen Entscheidung, rechtsfehlerfreie Ablehnung von der Erscheinenspflicht, weiter Ermessensspielraum, Fahrereigenschaft nicht bestritten, kein Geständnis der Fahrereigenschaft, wirtschaftliche Verhältnisse, Überprüfungspflicht
Stichwort:Entbindungsantrag
Leitsatz:Hat der Betroffene seine Fahrereigenschaft nicht eingeräumt, sondern lediglich nicht bestritten, das Fahrzeug bei dem ihm zur Last gelegten Verkehrsverstoß geführt zu haben, reicht das nicht aus, um ihn von der Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung zu entbinden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 173/09



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 799/07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Verwerfungsurteil, Verfahrensrüge, Begründung, Anforderungen, Entbindungsantrag, Ablehnung
Stichwort:Entbindungsantrag
Leitsatz:Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass das Amtsgericht einen Entbindungsantrag des Betroffenen nicht hätte ablehnen dürfen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 799/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 6 Sa 115/07 vom 24.04.2007

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Entbindungsantrag
Stichwort:Entbindungsantrag
Leitsatz:Der betriebsverfassungsrechtliche Entbindungsantrag gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG kann nur auf die in diesem Satz 2 abschließend geregelten Gründe gestützt werden (in Anschluss an LAG München 5.10.1994 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 19).
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 115/07

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 131/05 vom 28.02.2005

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Entbindungsantrag, Aufklärung, Ermessen des Gerichts, ausreichende Begründung der Verfahrensrüge
Stichwort:Entbindungsantrag
Leitsatz:1. Bei der Rüge der unzulässig unterbliebenen Ent-bindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen obliegt es dem Betroffenen, darzulegen, aus welchen Gründen das Gericht seinem Entbin-dungsantrag nach § 73 Abs. 2 OWiG hätte stattgeben müssen.

2. Die Entscheidung über den Entbindungsantrag ist nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt. Vielmehr ist das Gericht verpflichtet, dem Entbindungsantrag zu entsprechen, wenn die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 OWiG vorliegen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 131/05


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