JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung
| Rechtsgebiete: | StPO, OWiG |
| Schlagworte: | Rechtsbeschwerde, Begründung, Zulassung, Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung, Verletzung rechtlichen Gehörs |
| Stichwort: | Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein im OWi-Verfahren ergangenes Verwerfungsurteil. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 603/04 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, OWiG |
| Schlagworte: | Verjährung, Unterbrechung, Zustellungsvollmacht, Verteidigervollmacht, Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung, Täteridentifizierung |
| Stichwort: | Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Gemäß § 51 Abs. 3 OWiG gilt nur der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, als ermächtigt, Zustellungen in Empfang zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, die für den Betroffenen nachteilige Wirkung haben kann und die deshalb nicht großzügig zu dessen Nachteil ausgelegt werden kann. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 524/04 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Ausbleiben des Betroffenen, Sachurteil, Verwerfungsurteil, Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung |
| Stichwort: | Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Ist der Betroffene nicht vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden, kann in seiner Abwesenheit kein Sachurteil ergehen, sondern es muss entweder die Hauptverhandlung vertagt oder eine Verwerfung des Einspruches gemäß § 74 Abs. 2 OWiG erfolgen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 565/04 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung, persönliches Erscheinen, Begründung des Zulassungsantrags, Erklärung zur Sache |
| Stichwort: | Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung |
| Leitsatz: | Geht es dem Betroffenen im OWi-Verfahren lediglich um die Rechtsfrage, ob die Erhöhung des Bußgeldes aufgrund der Voreintragungen gerechtfertigt war, wird einem Entbindungsantrag in der Regel zu entsprechen sein. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 329/04 | |
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