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Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 603/04 vom 01.12.2004

Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Schlagworte:Rechtsbeschwerde, Begründung, Zulassung, Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung, Verletzung rechtlichen Gehörs
Stichwort:Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung
Leitsatz:Zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen ein im OWi-Verfahren ergangenes Verwerfungsurteil.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 603/04



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 524/04 vom 05.10.2004

Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Schlagworte:Verjährung, Unterbrechung, Zustellungsvollmacht, Verteidigervollmacht, Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung, Täteridentifizierung
Stichwort:Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung
Leitsatz:Gemäß § 51 Abs. 3 OWiG gilt nur der gewählte Verteidiger, dessen Vollmacht sich bei den Akten befindet, als ermächtigt, Zustellungen in Empfang zu nehmen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, die für den Betroffenen nachteilige Wirkung haben kann und die deshalb nicht großzügig zu dessen Nachteil ausgelegt werden kann.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 524/04

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 565/04 vom 02.09.2004

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Ausbleiben des Betroffenen, Sachurteil, Verwerfungsurteil, Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung
Stichwort:Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung
Leitsatz:Ist der Betroffene nicht vom Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden worden, kann in seiner Abwesenheit kein Sachurteil ergehen, sondern es muss entweder die Hauptverhandlung vertagt oder eine Verwerfung des Einspruches gemäß § 74 Abs. 2 OWiG erfolgen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 565/04

OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 329/04 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung, persönliches Erscheinen, Begründung des Zulassungsantrags, Erklärung zur Sache
Stichwort:Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung
Leitsatz:Geht es dem Betroffenen im OWi-Verfahren lediglich um die Rechtsfrage, ob die Erhöhung des Bußgeldes aufgrund der Voreintragungen gerechtfertigt war, wird einem Entbindungsantrag in der Regel zu entsprechen sein.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 329/04


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