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Entbehrlichkeit der Kenntniserlangung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 13 U 89/00 vom 16.10.2000

Rechtsgebiete:BGB, StVG, PflVG
Schlagworte:Verjährung, Sozialhilfeträger, Regreß, Kenntniserlangung, Entbehrlichkeit der Kenntniserlangung
Stichwort:Entbehrlichkeit der Kenntniserlangung
Leitsatz:Leitsatz:

1)

"Für den Beginn der Verjährung von Regreßansprüchen kommt es auf den Kenntnisstand derjenigen Mitarbeiter des sachlich zuständigen Sozialhilfeträgers an, die mit der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen betraut sind; Verantwortung für die außergerichtliche Geltendmachung von Regreßansprüchen ist ausreichend.

2)

Zu der Frage der Entbehrlichkeit der für den Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB grundsätzlich erforderlichen positiven Kenntnis vom Schaden einschließlich des Schadenshergangs und des Schädigers, wenn dem Sozialhilfeträger bekannt ist, dass der Geschädigte einen Zivilrechtsstreit gegen den Schädiger führt.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 13 U 89/00




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