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Endloshaftung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 296/04 vom 19.01.2005

Rechtsgebiete:HGB, EGHGB, ZPO, BetrAVG, BGB
Schlagworte:Firmenfortführung, Endloshaftung, Nachhaftungsbegrenzung, Altarbeitgeber, Kommanditist, Insolvenz, Verjährung, Übergangsvorschrift, Verjährungsfrist, lex specialis
Stichwort:Endloshaftung
Leitsatz:1. Die einjährige Verjährungsregelung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ist bei Ansprüchen auf monatliche Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als lex specialis gegenüber § 18a Satz 2 BetrAVG in Verbindung mit § 195 BGB (dreijährige Verjährungsfrist) einzuordnen.

2. Die vertragliche oder betriebsverfassungsrechtliche Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung (Enthaftung) des früheren, nicht ausgeschiedenen Firmeninhabers bei Firmenfortführung bzw. bei Wechsel des persönlich haftenden Gesellschafters zum geschäftsführenden Kommanditisten ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Firmenübernehmer/ die neue Personengesellschaft nie Arbeitgeber des Versorgungsgläubigers geworden ist, weil der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer schon vor der Firmenübertragung ausgeschieden ist. Andernfalls würde im Falle der Insolvenz des Firmenübernehmers unter Verstoß gegen §§ 7, 17 Abs. 3 BetrAVG eine unzulässige Lücke zu Lasten des Betriebsrentners entstehen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 296/04



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 299/04 vom 11.01.2005

Rechtsgebiete:HGB, EGHGB, BetrAVG
Schlagworte:Nachhaftung des Kommanditisten, Nachhaftungsbegrenzungsgesetz, Endloshaftung, Insolvenz, betriebliche Altersversorgung, Verjährung, Verjährungsvereinbarung
Stichwort:Endloshaftung
Leitsatz:1. Bei Betriebsrentenansprüchen, auf die die gesetzlichen Regelungen vor Einführung des Nachhaftungsbegrenzungsgesetzes vom 26.03.1994 anwendbar sind, kann sich im Falle des § 28 Abs. 1 HGB der bisherige Einzelkaufmann auf eine früher in einer Betriebsvereinbarung geregelte zeitliche Haftungsbegrenzung nur berufen, sofern die neue Personengesellschaft (§ 28 Abs. 1 HGB) Arbeitgeberin des versorgungsberechtigten Arbeitnehmers geworden ist. Ist der Arbeitnehmer bereits vor Gründung der Personengesellschaft ausgeschieden, so kann sich der bisherige Einzelkaufmann, der in die Stellung des Kommanditisten gewechselt ist, auf die Verjährungsvereinbarung nicht berufen. Andernfalls würde im Falle der Insolvenz des Firmenübernehmers (Personengesellschaft) unter Verstoß gegen §§ 7, 17 Abs. 3 BetrAVG eine unzulässige Lücke zu Lasten des Betriebsrentners entstehen.

2. Die einjährige Verjährungsregelung des Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ist bei Ansprüchen auf monatliche Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als lex speziales gegenüber § 18 a Satz 2 BetrAVG in Verbindung mit § 195 BGB (einjährige Verjährungsfrist) einzuordnen.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 299/04


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