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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 496/03 vom 11.09.2003

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Diebstahl, Strafantrag, häusliche Gemeinschaft, Aufhebung, endgültiger Auszug
Stichwort:endgültiger Auszug
Leitsatz:Ein Strafantrag wegen Bestehens einer häuslichen Gemeinschaft im Sinne des § 247 StGB ist bei einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft für alle Straftaten erforderlich, die bis zum endgültigen Auszug des Täters oder Verletzten begangen werden, selbst wenn die häusliche Gemeinschaft schon vorher durch den gemeinsamen Entschluss zur Trennung aufgehoben worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 496/03




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