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endgültige Herstellung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10138/09.OVG vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BNatSchG
Schlagworte:Vorausleistungen, Erschließungsbeitrag, endgültige Herstellung, Herstellung, Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahme, Eingriff, Naturhaushalt, erhebliche Beeinträchtigung, Beeinträchtigung
Stichwort:endgültige Herstellung
Leitsatz:Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge kommt es nicht auf die Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen und damit nicht auf die Erfüllung der Anforderungen des § 125 Abs. 2 BauGB an. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeinde die Erforderlichkeit von Ausgleichsmaßnahmen rechtsirrig verneinen sollte (im Anschluss an BVerwGE 97, 62 [67f]; OVG RP, Urteil vom 22. Januar 2002 - 6 A 11252/01.OVG -, veröffentlicht in ESOVG).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10138/09.OVG



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 UZ 1152/05 vom 13.06.2006

Rechtsgebiete:BauGB, GG
Schlagworte:Abweichung, Abweichungssatzung, Änderungswille, endgültige Herstellung, Herstellungsmerkmal, natürliche Betrachtungsweise, selbstständige Erschließungsanlage, Wirksamkeit
Stichwort:endgültige Herstellung
Leitsatz:Setzt der Satzungsgeber nach dem Erlass einer Abweichungssatzung über den Verzicht auf einzelne Merkmale der endgültigen Herstellung der allgemeinen Erschließungsbeitragssatzung (Maßnahmesatzung) eine neue allgemeine Erschließungsbeitragssatzung in Kraft, lässt dies die Wirksamkeit der konkreten Maßnahmesatzung regelmäßig unberührt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Satzungsgeber seinen Revisionswillen auch im Hinblick auf die Maßnahmesatzung konkret zum Ausdruck bringt.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 UZ 1152/05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 12155/04.OVG vom 12.04.2005

Rechtsgebiete:KAG, BGB, BauGB
Schlagworte:Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, wiederkehrender Beitrag, Erneuerung, erstmalige Herstellung, endgültige Herstellung, Ausbauzustand, Fertigstellung, unfertige Straße, Verbindungsstraße, Aufwand, Ausbauaufwand, beitragsfähiger Aufwand, Beitragsfähigkeit, Bauprogramm, Herstellungsmerkmal, Widmung, öffentliche Straße, Abrechnungseinheit, funktionaler Zusammenhang, Tiefenbegrenzung, Bebauungszusammenhang, unbeplanter Innenbereich, Innenbereich, Außenbereich, Friedhof, Sportplatz, Hinterliegergrundstück, Notwegerecht, Verschonung, Straßenbenutzung, Straßenbenutzungsrecht, vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, vorläufige Benutzung, Zugang, Zufahrt
Stichwort:endgültige Herstellung
Leitsatz:Noch nicht erstmals hergestellte bzw. noch nicht gewidmete Straßen können nicht Teil einer ausbaubeitragsrechtlichen Abrechnungseinheit sein.

Eigentümern bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke an einer rechtlich oder tatsächlich unfertigen Verkehrsanlage, die durch Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist, steht keine die Ausbaubeitragspflicht auslösende dauerhaft gesicherte Zugangs- oder Zufahrtsmöglichkeit zu, sondern ein vorläufiges Straßenbenutzungsrecht, das eine Berufung auf ein zivilrechtliches Notwegerecht ausschließt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 12155/04.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11850/04.OVG vom 09.02.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeitragsrecht, Erschließungsanlage, Erschlossensein, Verteilung, Erschließungsbeitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Widmung, Bauprogramm, verbindliches Bauprogramm, Änderung des Bauprogramms, Zustimmung, Bebauungsplan, Planungsänderung, Genehmigung, Anzeigeverfahren, höhere Verwaltungsbehörde, Straßenparzelle, öffentliche Verkehrsfläche, Straßenverkehrsfläche, Herstellung, erstmalige Herstellung, Fertigstellung, plankonforme Herstellung, plankonforme Fertigstellung, endgültige Herstellung, Zustand der Unfertigkeit, Unfertigkeit, Anliegergrundstück, Hinterliegergrundstück, wegemäßige Erschließung, Erreichbarkeit, Zufahrt, Inanspruchnahme, Hindernis, Erreichbarkeitshindernis
Stichwort:endgültige Herstellung
Leitsatz:Die auf der Grundlage des § 11 Abs. 3 BauGB (Fassung 1986) abgegebene Erklärung der zuständigen Behörde, gegen die Aufstellung eines angezeigten Bebauungsplans mache sie keine Rechtsverletzungen geltend, steht einer Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde zur Herstellung der Erschließungsanlage nach § 125 Abs. 2 BauGB (Fassung 1986) gleich. Sie gilt gemäß § 233 Abs. 3 BauGB mit dem Inhalt fort, mit dem sie wirksam erlassen wurde.

Zu den Möglichkeiten, das Bauprogramm mit Auswirkungen auf das Erschließungsbeitragsrecht zu ändern.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11850/04.OVG


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