JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > endgültige
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Schlagworte: | Streitwertfestsetzung, endgültige, Streitwertfestsetzung, vorläufige |
| Stichwort: | endgültige |
| Leitsatz: | Setzt das Verwaltungsgericht den Streitwert endgültig fest, bevor die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 GKG vorliegen, ist auf Beschwerde nicht über die Höhe des Streitwerts zu entscheiden, sondern der verfrüht ergangene Beschluss isoliert aufzuheben. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 OA 16/09 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Beitragssatzung, Erschließungsbeitrag, Herstellung, endgültige, Merkmalsregelung, Rückanknüpfung, tatbestandliche, Rückwirkung, echte, Rückwirkung, unechte |
| Stichwort: | endgültige |
| Leitsatz: | 1. Wird durch die Änderung der in der Beitragssatzung bestimmten Merkmalsregelung iSd § 132 Nr. 4 BauGB für die Zukunft die endgültige Herstellung einer bereits früher gebauten Erschließungsanlage gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB bewirkt, handelt es sich um eine unechte Rückwirkung. 2. Eine solche unechte Rückwirkung ist im Erschließungsbeitragsrecht grundsätzlich zulässig. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 172/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Herstellung, erstmalige, Herstellung, endgültige, Teil-Einrichtung, Gehweg, Parktasche, Erforderlichkeit, Ermessen, Grund, einleuchtender |
| Stichwort: | endgültige |
| Leitsatz: | 1. Teil-Einrichtungen sind erst dann erstmalig hergestellt, wenn sie insgesamt - also in ihrer gesamten Ausdehnung - den in der Satzung als endgültig vorgesehenen Ausbauzustand erreicht haben. 2. Eine Erschließungsanlage ist erst dann endgültig hergestellt, wenn sie den Herstellungsmerkmalen einer gültigen Satzung entspricht (wie BVerwG, Urt. v. 22.08.1975 - BVerwG IV C 11.73 -, BVerwGE 49, 131). Die Satzung kann bestimmen, dass Parktaschen eine Befestigung auf einem "tragfähigen Unterbau" erhalten sollen. 3. Der Umstand, dass eine Teil-Einrichtung aus Anlass von Arbeiten an der (Bundes-)Straße her-gestellt wird, schließt die Erforderlichkeit des Aufwands nicht aus. Dieses Merkmal markiert lediglich eine äußerste Grenze, innerhalb welcher die Gemeinde Ermessen hat. Dieses Ermessen ist nicht überschritten, wenn für die Maßnahme ein einleuchtender Grund besteht. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 295/03 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Herstellung, endgültige, Teil-Einrichtung, Erschließungsrecht, Bebauungsplan, fehlender Planabwägung, Ratsbeschluss, Abwägung, Dokumentation, Vorgang, interner |
| Stichwort: | endgültige |
| Leitsatz: | 1. Bestand eine Anlage am 03.10.1990 aus mehreren Teil-Einrichtungen und war von diesen min-destens eine noch nicht vollständig hergestellt, so ist die Anlage nur mit der hergestellten Teil-Einrichtung aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen, nicht aber auch mit später hergestellten (wie BVerwG, Urt. v. 18.11.2002 - BVerwG 9 C 2.02 -, BVerwGE 117, 200). 2. Endgültig hergestellt ist die (Teil-)Einrichtung nur, wenn und soweit sie nach einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten fertiggestellt war. Für diese Beurteilung kommt es auf die volle Länge der (Teil-)Einrichtung an. 3. Diesen Anforderungen ist nicht entsprochen, wenn ein Gehweg zwar auf der ganzen Länge der Straße besteht, er aber teils auf der rechten und teils auf der linken Seite angelegt ist, und wenn das Ausbauprogramm die Herstellung eines Gehwegs (auf voller Länge) verlangt. 4. Fehlt es an einem Bebauungsplan, so ist § 125 Abs. 2 BauGB auch dann genügt, wenn keine be-sondere Abwägung durch einen Ratsbeschluss vorgenommen worden ist; es reicht aus, dass die Maßnahme materiell mit § 1 Abs. 4-6 BauGB vereinbar ist, dass dies als interner Vorgang geprüft wird und dass das Ergebnis in irgendeiner Form dokumentiert ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 219/03 | |
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