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Ende der Hauptverhandlung

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OLG-CELLE – Beschluss, 1 Ws 306/08 vom 16.07.2008

Rechtsgebiete:RVG-VV
Schlagworte:Terminsgebühr, Erhöhung, Ende der Hauptverhandlung
Stichwort:Ende der Hauptverhandlung
Leitsatz:Dem beigeordneten Verteidiger steht der Erhöhungszuschlag zur Terminsgebühr auch dann zu, wenn der Angeklagte erst am Ende des Verhandlungstages, aber vor Beendigung des Hauptverhandlungstermins, in Haft genommen wird. Es kommt nicht darauf an, ob im Einzelfall aufgrund der Inhaftierung Umstände gegeben sind, die zu konkreten Erschwernissen der Tätigkeit des Verteidigers geführt haben.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 1 Ws 306/08




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