JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Ende der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO
| Rechtsgebiete: | AO, UStG, RL 77/388 EWG |
| Schlagworte: | Vorsteuerabzug bei Treuhand - widerstreitende Steuerfestsetzung - Ablaufhemmung: Abgabe einer Steuererklärung ist kein Antrag i.S. des § 171 Abs. 3 AO - Mitteilung nach § 171 Abs. 4 Satz 1 AO - Ende der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO, wenn keine Schlussbesprechung stattgefunden hat - Unterbrechung der Außenprüfung nach § 171 Abs. 4 Satz 2 AO |
| Stichwort: | Ende der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 4 AO |
| Leitsatz: | 1. Saniert ein Treuhänder ein Gebäude für Zwecke einer umsatzsteuerpflichtigen Vermietung, ist der Treuhänder und nicht der Treugeber aufgrund der im Namen des Treuhänders bezogenen Bauleistungen zum Vorsteuerabzug berechtigt. 2. Die Hinzuziehung eines Dritten nach § 174 Abs. 4 und 5 AO muss vor Ablauf der für den Dritten geltenden Festsetzungsfrist erfolgen. |
| Volltext: BFH - Urteil, V R 82/07 | |
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