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Ende der Ehezeit nach vorausgegangenem Trennungsverfahren nach italienischem Recht

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 1 UF 160/00 vom 19.02.2002

Rechtsgebiete:EGBGB, BGB
Schlagworte:Versorgungsausgleich, Ende der Ehezeit nach vorausgegangenem Trennungsverfahren nach italienischem Recht, Beschränkung des VA bei langer Trennungszeit.
Stichwort:Ende der Ehezeit nach vorausgegangenem Trennungsverfahren nach italienischem Recht
Leitsatz:Auch bei vorausgegangenem Trennungsverfahren nach italienischem Recht ist für den Versorgungsausgleich die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für das Ende der Ehezeit maßgeblich. Besonderders lange Trennungsfristen können allerdings nach § 1587c BGB zu einem Ausschluß oder einer Beschränkung der Höhe des Ausgleichs führen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 UF 160/00




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