JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Empfangsbekenntnis
| Rechtsgebiete: | SGG, ZPO, VwZG |
| Schlagworte: | Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil - Prozessbevollmächtigter - Empfangsbekenntnis - Adressat - Wirksamkeit - Rechtsanwalt - Büropersonal - Rechtsanwaltsfachangestellte - Vertretung - Ermächtigung |
| Stichwort: | Empfangsbekenntnis |
| Leitsatz: | Ein von einer Rechtsanwaltsfachangestellten des Prozessbevollmächtigten unterzeichnetes Empfangsbekenntnis bewirkt keine Zustellung einer sozialgerichtlichen Entscheidung. Ein Rechtsanwalt als Zustellungsadressat kann sein Büropersonal nicht wirksam zur Entgegennahme von Zustellungen gegen Empfangsbekenntnis nach § 174 der Zivilprozessordnung ermächtigen. |
| Volltext: BSG - Beschluss, B 9 VG 22/08 B | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Beschwerdefrist, Beweis, Empfangsbekenntnis, Gegenbeweis, Rechtsanwalt |
| Stichwort: | Empfangsbekenntnis |
| Leitsatz: | Das von einem Rechtsanwalt unterzeichnete Empfangsbekenntnis erbringt den vollen Beweis dafür, dass das betreffende Schriftstück ihm in dem angegebenen Zeitpunkt zugestellt worden ist. Der Gegenbeweis, dass die wirkliche Zustellung erst später erfolgt ist, ist nur unter strengen Anforderungen zulässig. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 2619/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zustellung, Empfangsbekenntnis, Beweiskraft, Beweis |
| Stichwort: | Empfangsbekenntnis |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 U 169/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Zustellung, Empfangsbekenntnis, Unterschrift, Organisation, Büroorganisation, Rechtsanwalt, Anwalt, Frist, Fristensicherung |
| Stichwort: | Empfangsbekenntnis |
| Leitsatz: | Der Rechtsanwalt darf das Empfangsbekenntnis grundsätzlich erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn durch ihn selbst oder auf seine Veranlassung in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und die Notierung im Fristenkalender vermerkt ist . Entschließt sich ein Rechtsanwalt aber, das Empfangsbekenntnis vor vollständiger Fristensicherung zurückzugeben, so trifft ihn eine besondere Sorgfaltspflicht; um ihr gerecht zu werden, genügen allgemeine Weisungen des Rechtsanwalts an sein Personal grundsätzlich nicht. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 23 U 309/05 | |
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