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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 51.07 vom 09.01.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Wiedereinsetzung, Telefax, Sendebericht, Empfänger, Empfängernummer
Stichwort:Empfänger
Leitsatz:Ein Rechtsanwalt muss für eine Büroorganisation sorgen, die eine Überprüfung der per Telekopie übermittelten fristgebundenen Schriftsätze auch auf Verwendung einer zutreffenden Empfängernummer gewährleistet (wie Beschluss vom 18. März 2004 - BVerwG 6 PB 16.03 -).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 51.07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 8 U 279/06 vom 02.04.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verzeichnis, Internet, Angebot, Empfängerhorizont, Inserat, Empfänger, Willenserklärung, Vertragsschluss
Stichwort:Empfänger
Leitsatz:Zur Frage, wann nach dem Empfängerhorizont vom Vorliegen eines Angebots zur kostenpflichtigen Aufnahme in eine Internet-Verzeichnis auszugehen ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 8 U 279/06

THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 705/03 vom 20.05.2005

Rechtsgebiete:DDR-Verfassungsgrundsätze Gesetz, GG, EinV, DDR-Sammlungs- und Lotterieverordnung, DDR-RennwLottG, DDR-GewG, 1. DVO-DDR-GewG, 2. DVO-DDR-GewG, ThürSammlG, ThürSportWettG, ThürOBG, ThürVwVfG, StGB, DDR-StGB, BGB
Schlagworte:DDR-Recht, Gesetzgebungszuständigkeit, Recht der Wirtschaft, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Glücksspielrecht, Gewerbeerlaubnis, Gewerbefreiheit, Anmeldepflicht, Erlaubnispflicht, Betriebseinstellung, Rahmengesetz, Eingriffsbefugnis, ordnungsbehördlich, Generalklausel, Sportwette, Gewinnspiel, Glücksspiel, Lotterie, Wette, Rennwette, Sammlung, Buchmacher, Verwaltungsakt, Adressat, Empfänger, Auslegung, Fortgeltung, räumlich, Wirksamkeit, Bestandskraft, Nichtigkeit, Zuständigkeit, Rechtsstaatlichkeit, verfassungsmäßige Ordnung, Kernbereich
Stichwort:Empfänger
Leitsatz:1. Die DDR-Sammlungs- und Lotterieverordnung statuierte kein zusätzliches Genehmigungserfordernis zu einer Erlaubnis zum Abschluss von Sportwetten nach dem DDR-Gewerbegesetz (Abgrenzung zu OLG Köln, Urteil vom 12. März 1999 - 6 U 195/97 - GRUR 2000, 533).

2. Zur räumlichen Fortgeltung einer solchen Gewerbeerlaubnis.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 705/03

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 206/03 vom 09.07.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Frist, Begründung, Begründungsfrist, Zulassungsantrag, Verwerfung, Wiedereinsetzung, Verschulden, Rechtsmittelbelehrung, Empfänger, Meistbegünstigung, Fürsorge, gerichtliche, Weiterleitung : Begründungsschriftsatz
Stichwort:Empfänger
Leitsatz:1. Hat das Verwaltungsgericht den Zulassungsantrag dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt und hat dieses dem Rechtsmittelführer gegenüber den Eingang bestätigt sowie das Rechtsmittel-Aktenzeichen mitgeteilt, so kann die Antragsbegründung gleichwohl nur beim Verwaltungsge-richt eingelegt werden.

2. Der "Grundsatz der Meistbegünstigung" ist nicht anwendbar, wenn weder das Verwaltungsgericht durch seine Rechtsmittelbelehrung noch das Oberverwaltungsgericht den Rechtsmittelführer belehrt haben, die Begründung könne (auch) beim Rechtsmittelgericht eingelegt werden.

3. Das Oberverwaltungsgericht ist nicht durch den "Grundsatz der gerichtlichen Fürsorgepflicht" gehalten, einen eindeutig an ihn gerichteten Schriftsatz dem Verwaltungsgericht zuzuleiten.

4. Bei richtiger Rechtsmittelbelehrung scheidet eine Wiedereinsetzung wegen Verschuldens aus.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 206/03


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