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Emissionsgrenzwerte

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 38.99 vom 28.07.1999

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG, 1. BImSchV
Schlagworte:Nachbarklage, heranrückende Wohnbebauung, Außenbereich, unbeplanter Innenbereich, Rücksichtnahmegebot, Schädliche Umwelteinwirkungen, Kleinfeuerungsanlage, Emissionsgrenzwerte, erhebliche Belästigung der Nachbarschaft.
Stichwort:Emissionsgrenzwerte
Leitsatz:Leitsätze:

Der Inhaber eines im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ansässigen Betriebs hat weder einen allgemeinen Abwehranspruch gegen im Außenbereich unzulässige Nachbarvorhaben noch einen Anspruch auf Bewahrung der Außenbereichsqualität seines Betriebsgrundstücks.

Eine Kleinfeuerungsanlage kann auch bei Einhaltung der Emissionsgrenzwerte der 1. BImSchV im Einzelfall aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse zu erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft führen und damit auch das in § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB enthaltene - baurechtliche Rücksichtnahmegebot verletzen.

Beschluß des 4. Senats vom 28. Juli 1999 - BVerwG 4 B 38.99 -

I. VG Koblenz vom 24.06.1997 - Az.: VG 7 K 4151/94.Ko -
II. OVG Koblenz vom 18.01.1999 - Az.: OVG 1 A 12767/97 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 38.99



BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 25.98 vom 10.06.1998

Rechtsgebiete:GG, BImSchG, UVPG, 17. BImSchV, TA Luft
Schlagworte:Abfallverbrennungsanlage, Minimierungsgebot, Emissionsbegrenzung, Emissionsminderung, Emissionsgrenzwerte, staatliche Schutzpflicht, Cadmium, generelle Konkretisierung der Vorsorgepflicht, Sonderfallprüfung, Alternativenvergleich.
Stichwort:Emissionsgrenzwerte
Leitsatz:Leitsätze:

Der Emissionsgrenzwert des § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a der 17. BImSchV für Cadmium ist eine auch unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Schutzpflicht für Leben und Gesundheit des einzelnen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) unbedenkliche Konkretisierung der Emissionsbegrenzungspflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG.

Anordnungen zur Einhaltung niedrigerer Emissionswerte als der in § 5 der 17. BImSchV generalisierend festgelegten Grenzwerte kommen nur im Einzelfall bei atypischen Sachverhaltslagen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 30. August 1996 - BVerwG 7 VR 2.96 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 3 = NVwZ 1997, 497 = ZUR 1997, 158).

Für eine Sonderfallprüfung nach Nr. 2.2.1.3 TA Luft ist nur Raum, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls Anlaß zu der Annahme besteht, daß die Abfallverbrennungsanlage trotz Einhaltung der Emissionsgrenzwerte des § 5 der 17. BImSchV schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen könnte.

Beschluß des 7. Senats vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 B 25.98 -

I. OVG Koblenz vom 12.11.1997 - Az.: OVG 8 C 11986/93 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 25.98


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