JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Emeritus
| Rechtsgebiete: | GG, HRG, VwGO |
| Schlagworte: | Universität, Hochschule, Hochschullehrer, Professor, emeritierter Professor, Emeritus, Studien- und Prüfungsordnung, Lehre, Lehrfreiheit, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Remonstration |
| Stichwort: | Emeritus |
| Leitsatz: | 1. Die Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren (§ 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO) setzt voraus, dass der Antragsteller substantiiert Tatsachen vorträgt, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass er durch den zur Prüfung gestellten Rechtssatz in seinen subjektiven Rechten verletzt wird. 2. Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschule sind vorrangig an dem Grundrecht der Studenten auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) zu messen. Eine Kollision mit dem Grundrecht der Hochschullehrer auf Lehrfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) ist nur denkbar, soweit von den gestellten Leistungsanforderungen Rückwirkungen auf die inhaltliche und methodische Gestaltung der Lehrveranstaltungen ausgehen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 BN 1.05 | |
| Rechtsgebiete: | UG, LDO |
| Schlagworte: | Hochschullehrer, Professor, Emeritus, Ruhestandsbeamter, Dienstpflichtverletzung, Aberkennung/Mitgliedschaft, Disziplinarmaßnahme, Ordnungsverfügung |
| Stichwort: | Emeritus |
| Leitsatz: | 1. Professoren die nach Erreichen der Altersgrenze aufgrund der Besitzstandswahrungs- regelung des Universitätsgesetzes des Landes Baden-Württemberg von ihren Pflichten entbunden sind, verlieren nicht die allgemeine beamtenrechtliche Stellung. Sie sind keine Ruhestandsbeamte. 2. Die Regelungen des Universitätsgesetzes über Ordnungsmaßnahmen finden auf emeritierte Professoren keine Anwendung. 3. Begeht ein emeritierter Hochschullehrer Pflichtverletzungen, so können diese (nur) unter den Voraussetzungen des für Beamte geltenden Disziplinarrechts geahndet werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 16 S 2881/04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, HRG, UG |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Hochschullehrer, Professor, Emeritus, Prüfertätigkeit, Lehrfreiheit, Prüfungsordnung, Studienordnung |
| Stichwort: | Emeritus |
| Leitsatz: | Einem emeritierten Professor fehlt die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen eine von der Universität erlassene Studien- und Prüfungsordnung, auch wenn diese den Studiengang betrifft, in dem er als Emeritus berechtigt ist, Lehrveranstaltungen durchzuführen und an Prüfungsverfahren teilzunehmen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 S 2290/03 | |
| Rechtsgebiete: | HRG, UG |
| Schlagworte: | Lehre, wissenschaftliche, Lehrbefugnis, Lehrveranstaltung, Professor, emeritierter, Emeritus |
| Stichwort: | Emeritus |
| Leitsatz: | Ein Professor darf Lehrveranstaltungen abhalten, die gegenständlich in Konkurrenz zu Lehrveranstaltungen eines anderen Hochschullehrers treten (im Anschluss an BVerwGE 20, 235). Das gilt auch für emeritierte Professoren. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 576/03 | |
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