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Entscheidungen der Gerichte

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10469/09.OVG vom 19.06.2009

Eine gemäß § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Bestimmung entgegenstehende vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände liegt auch dann vor, wenn die Täuschung nicht kausal für den weiteren Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet war.

BAG – Urteil, 8 AZR 906/07 vom 22.01.2009

1. Ein Anspruch des Arbeitnehmers nach § 15 Abs. 2 AGG gegen den Arbeitgeber auf Entschädigung wegen eines Nichtvermögensschadens aufgrund eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot setzt kein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraus.

2. Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG ist nicht, dass der Arbeitnehmer in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden ist. Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot ist grundsätzlich das Entstehen eines immateriellen Schadens beim Arbeitnehmer anzunehmen, welcher zu einem Entschädigungsanspruch führt.

BAG – Urteil, 6 AZR 287/07 vom 18.12.2008

1. § 11 TVÜ-VKA in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung gewährte Arbeitnehmern, die im Monat September 2005 kein Entgelt bezogen, keinen Anspruch auf die Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile. Deshalb stand nach der tariflichen Regelung auch Arbeitnehmern, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch nahmen, die Besitzstandszulage nicht zu.

2. § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA in der bis zum 30. Juni 2008 geltenden Fassung war wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG iVm. Art. 6 GG unwirksam, soweit dadurch auch kindergeldberechtigten Arbeitnehmern, die im September 2005 Elternzeit in Anspruch genommen hatten, der Anspruch auf die tarifliche Besitzstandszulage versagt wurde.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 13 LB 13/07 vom 10.12.2008

Zu den Anforderungen eines unverschuldeten Ausreisehindernisses i. S. v. § 25 Abs. 5 Satz 3 AufenthG, wenn Umstände eintreten, die den bisherigen Ursachenzusammenhang zwischen fehlender Mitwirkung und deshalb unterbliebener Ausreise nachträglich verdrängen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10444/08.OVG vom 24.10.2008

1) Pflegeperson im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII und von § 86 Abs. 6 Satz 1 SGB VIII ist nur, wer der Sache nach "Vollzeitpflege" im Sinne von § 33 SGB VIII leistet und nicht etwa ein Kind oder einen Jugendlichen in einer "Einrichtung" oder einer "sonstigen betreuten Wohnform" im Sinne von § 34 SGB VIII betreut.

2) Für die Abgrenzung der Formen der Vollzeitpflege von familienähnlich ausgestalteten Hilfeformen nach § 34 SGB VIII ist entscheidend, ob das Kind bzw. der Jugendliche an die betreuende Person selbst vermittelt wurde, die deshalb umfassend allein persönlich verantwortlich ist, oder ob das Kind bzw. der Jugendliche nicht unmittelbar an die betreuende Person vermittelt wurde, die Verantwortung daher zumindest mit anderen geteilt wird und unabhängig von der betreuenden Person weiterbestehen würde.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 542/07 vom 28.08.2008

Der Bescheid, mit dem ein Antrag der Eltern zur Vermeidung unbilliger Härten nach § 25 Abs. 6 BAföG zu Unrecht abgelehnt worden ist, dürfte nicht die Eltern, sondern allein den Auszubildenden in seinen Rechten verletzen, weil diesem eine höhere Ausbildungsförderung versagt worden ist.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10443/08.OVG vom 21.08.2008

Wird Hilfe nach den §§ 32 bis 35 SGB VIII oder nach § 35a Abs. 1 Nr. 2 bis 4 SGB VIII gewährt, so gehören die Kosten der Verpflegung eines Kindes oder Jugendlichen während seiner Aufenthalte im Elternhaus nicht zu seinem notwendigen Unterhalt im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII. Können oder wollen die Eltern die dafür erforderlichen Mittel nicht aufwenden, steht dem minderjährigen Kind oder Jugendlichen jedoch ein Anspruch auf dahingehende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites oder Zwölftes Buch zu.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 A 11375/07.OVG vom 15.08.2008

1. Die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Darlehens als vom Vermögen des Auszubildenden abzugsfähige Schulden im Sinne des § 28 Abs. 3 BAföG setzt voraus, dass die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam abgeschlossen und - auch anhand der tatsächlichen Durchführung - eindeutig aufgrund objektiver Anhaltspunkte von einer Unterhaltsgewährung oder einer verschleierten Schenkung abzugrenzen ist.

2. Diese Prüfung erfolgt auf der Grundlage einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und nicht nach dem in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten so genannten Fremdvergleich. Allein das Fehlen der Schriftform, von

3. Abreden über die Tilgung oder einer Sicherung der Rückzahlungsverpflichtung schließt das Vorliegen eines wirksamen Darlehensvertrages nicht zwingend aus.

Darlegungspflichtig für das tatsächliche Vorliegen eines Darlehensvertrages ist der Auszubildende. Hierbei sind strenge Anforderungen zu stellen, um einen Missbrauch wirksam auszuschließen. Den objektiven Umständen kommt bei der Beweiswürdigung eine erhebliche Bedeutung zu.

BAG – Urteil, 9 AZR 1091/06 vom 19.02.2008

1. Der Träger der Ausbildung hat Schülern nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Die Grundsätze, die das Bundesarbeitsgericht zu § 10 Abs. 1 Satz 1 BBiG aF und § 17 Abs. 1 Satz 1 BBiG nF entwickelt hat, sind nach Wortlaut, Zweck und Gesetzesgeschichte des § 12 Abs. 1 KrPflG auf diese Regelung zu übertragen.

2. Allein die Tatsache, dass der Ausbildungsträger im Krankenhausbereich nur über beschränkte finanzielle Mittel in Form eines ihm zugewiesenen Budgets verfügt, rechtfertigt keine Befreiung von der Pflicht, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Der reguläre Ausbildungsmarkt darf durch derartige Ausnahmen nicht verfälscht werden.

BAG – Urteil, 6 AZR 222/07 vom 13.12.2007

Die Wirkungen einer tariflichen Ausschlussfrist treten grundsätzlich auch dann ein, wenn ein Arbeitnehmer erst später infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Kenntnis von dem Bestehen seines Anspruchs erlangt. Hat der Arbeitgeber einen vertretbaren Rechtsstandpunkt eingenommen, darf er sich ohne Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auf die Ausschlussfrist berufen.

BAG – Urteil, 9 AZR 36/07 vom 13.11.2007

Der Arbeitgeber kann nach § 8 Abs. 4 TzBfG die Zustimmung zu einem Verringerungsverlangen verweigern, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein solches Verweigerungsrecht besteht, wenn die gewünschte Arbeitszeitreduzierung eine erhebliche Störung des im Betrieb praktizierten Arbeitszeitsystems bewirkt, weil der Arbeitgeber entweder den Arbeitnehmer, der den Teilzeitwunsch äußert, oder andere mittelbar betroffene Arbeitnehmer nicht mit der gesamten Arbeitszeit einsetzen kann. Diese Störung ist schon deshalb erheblich, weil der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht in vollem Umfang nachkommen kann und infolgedessen ua. Annahmeverzugsansprüche entstehen können.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 PA 96/07 vom 01.11.2007

Zu den Anforderungen eines Ausreisehindernisses nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG im Hinblick auf den grundrechtlichen Schutz der Familie im Falle eines volljährigen Ausländers und seines pflegebedürftigen Elternteils.

BAG – Urteil, 9 AZR 239/07 vom 16.10.2007

Konkretisiert der Arbeitnehmer sein Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit nicht auf einen bestimmten zeitlichen Umfang und räumt er dem Arbeitgeber kein Recht zur Bestimmung des Umfangs der Verringerung ein, so liegt kein Verringerungsverlangen iSv. § 8 Abs. 1 TzBfG vor.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 19/07 vom 06.09.2007

Haben die damals noch nicht miteinander verheirateten Eltern nach der Geburt des Kindes bereits eine Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB getroffen und den Familiennamen des Kindes nach dem ausländischen Recht eines Staates bestimmt, dem ein Elternteil angehört, so können sie nach ihrer späteren Eheschließung und einer hierbei gemäß Art. 10 Abs. 2 Satz 1 EGBGB getroffenen Wahl des deutschen Rechtes sowie der hierauf beruhenden Bestimmung eines Ehenamens für den künftig zu führenden Familiennamen des Kindes erneut eine Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB treffen und durch die Wahl des deutschen Rechtes in Anwendung des § 1617 c Abs. 1 BGB die Erstreckung des Ehenamens auf den Geburtsnamen des Kindes erreichen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 W 12/07 vom 21.08.2007

Veranlasst der nicht sorgeberechtigter Vater ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter die Beschneidung eines noch nicht einwilligungsfähigen Kindes, so liegt darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Kindes, die schon wegen der Genugtuungsfunktion einen Schmerzensgeldanspruch des Kindes begründet.

BAG – Urteil, 2 AZR 45/06 vom 10.05.2007

1. Der Anspruch nach § 1a KSchG entsteht erst mit Ablauf der Kündigungsfrist der zugrunde liegenden betriebsbedingten Kündigung.

2. Endet das Arbeitsverhältnis vorher durch Tod des Arbeitnehmers, kann der Anspruch deshalb nicht nach § 1922 Abs. 1 BGB auf den Erben übergehen.

HESSISCHES-LAG – Beschluss, 8 Ta 619/06 vom 22.03.2007

Ein nach § 115 Abs. 3 ZPO zu berücksichtigender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss eines minderjährigen Kindes gegen seine Eltern besteht nur für Rechtsstreitigkeiten, die persönliche oder lebenswichtige Angelegenheiten des Kindes betreffen (BAG vom 12.12.1966 - AP Nr. 1 zu § 110 ZPO). Klagen gegen eine Abmahnung oder auf Restlohn gehören nicht dazu.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 UF 54/07 vom 22.03.2007

Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige, soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus. Sie erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen und hat sich am Kindeswohl auszurichten. Es ist nach der Verfassung nicht geboten, der gemeinsamen Sorge gegenüber der alleinigen einen Vorrang einzuräumen.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 O 12/06 vom 30.11.2006

1. Bei einem Prozess um staatliche Ausbildungsförderung handelt es sich um einen für den Auszubildenden persönlich wichtigen Prozess; dessen (Vor-)Finanzierung von der Unterhaltspflicht der Eltern regelmäßig mit umfasst wird.

2. Besteht ein derartiger Anspruch auf Prozesskostenvorschuss, ist er vorrangig vor der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe einzusetzen.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 UF 238/06 vom 28.11.2006

Zu den Erwägungen, die im Rahmen des § 1671 II Nr. 2 BGB zu berücksichtigen sind.

BAG – Urteil, 2 AZR 509/05 vom 09.11.2006

Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (vom 26. November 2001 BGBl. I S. 3138) zum 1. Januar 2002 ist die Verurteilung zu einer rückwirkenden Wiedereinstellung des Arbeitnehmers zulässig.

BAG – Urteil, 9 AZR 8/06 vom 15.08.2006

§ 9 TzBfG begründet unter den in der Vorschrift näher bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Vorausgesetzt wird insbesondere, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz mit der vom Arbeitnehmer gewünschten längeren Arbeitszeit zu besetzen hat. Das Organisationsermessen des Arbeitgebers über das Zeitkontingent des Arbeitsplatzes wird durch arbeitsplatzbezogene Merkmale begrenzt.

BAG – Urteil, 5 AZR 549/05 vom 26.04.2006

Die Sittenwidrigkeit einer Entgeltvereinbarung ist nicht allein nach der vereinbarten Entgelthöhe zu beurteilen. Der Inhalt der guten Sitten iSv. § 138 Abs. 1 BGB wird auch durch die Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzliche Regelungen konkretisiert. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit der Vergütung angestellter Lehrkräfte anerkannter privater Ersatzschulen sind deshalb die verfassungsrechtlichen Wertungen des Art. 7 Abs. 4 GG und die dieses Grundrecht ausfüllenden landesrechtlichen Regelungen zu berücksichtigen.

BAG – Urteil, 9 AZR 557/05 vom 11.04.2006

1. § 308 Nr. 4 BGB ist nicht auf arbeitsvertragliche Versetzungsvorbehalte anzuwenden; denn die Vorschrift erfasst nur einseitige Bestimmungsrechte hinsichtlich der Leistung des Verwenders. Versetzungsklauseln in Arbeitsverträgen betreffen demgegenüber die Arbeitsleistung als die dem Verwender geschuldete Gegenleistung.

2. Eine formularmäßige Versetzungsklausel, die materiell der Regelung in § 106 Satz 1 GewO nachgebildet ist, stellt weder eine unangemessene Benachteilung des Arbeitnehmers nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar noch verstößt sie allein deshalb gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil keine konkreten Versetzungsgründe genannt sind.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 4 UF 112/05 vom 15.03.2006

Die Ausübung der gemeinsamen Sorge setzt zum Wohle des Kindes voraus, dass zwischen den Eltern eine verlässliche Vertrauensbasis besteht und die Eltern miteinander kommunizieren und kooperieren können. Ist einem Elternteil wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses (hier: Verschweigen einer HIV-Infektion) eine solche Kommunikation unzumutbar geworden, so kann ein gemeinsames Sorgerecht nicht mehr praktiziert werden.

BAG – Urteil, 2 AZR 596/04 vom 02.02.2006

Das Kündigungsverbot des § 18 BErzGG gilt nicht für Arbeitsverhältnisse mit dem "anderen" Arbeitgeber iSd. § 15 Abs. 4 Satz 2 BErzGG.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 UF 157/04 vom 21.09.2005

Zum Ausschluss eines Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes, wenn es in der Lage ist, seine Unterhaltsbedarf durch Erwerbstätigkeit selbst sicherzustellen

OLG-FRANKFURT – Urteil, 1 U 185/04 vom 30.06.2005

Zum Umfang der elterlichen Aufsichtspflicht bei einem knapp 14 Jahre alten Jungen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 15.04 vom 14.06.2005

1. Für die Kosten der Abschiebung eines minderjährigen Kindes haften neben den Kostenschuldnern des § 82 AuslG (jetzt § 66 AufenthG) auch die Eltern, wenn sie die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen ihr minderjähriges Kind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 VwKostG mitveranlasst haben.

2. Die Erstattungspflicht für Kosten einer in Justizvollzugsanstalten vollzogenen Abschiebungshaft erstreckt sich auf alle erforderlichen, tatsächlich entstandenen Kosten der Abschiebungshaft (§ 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG, jetzt: § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG).

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 B 10439/05.OVG vom 04.05.2005

Den Eltern kann die direkte Kontaktaufnahme mit den Lehrkräften ihres Kindes untersagt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs erforderlich ist.

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