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elektronischer Zugriff auf Leistungsdaten der Arbeitnehmer

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LAG-MUENCHEN – Beschluss, 10 TaBV 67/08 vom 03.12.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, BGB, ZPO, TV Vertrieb Nr. 64 für die Arbeitnehmer der Deutschen Post AG
Schlagworte:Auskunftsanspruch des Betriebsrats, elektronischer Zugriff auf Leistungsdaten der Arbeitnehmer
Stichwort:elektronischer Zugriff auf Leistungsdaten der Arbeitnehmer
Leitsatz:1. Dem Betriebsrat steht weder nach § 15 TV Vertrieb Nr. 64 für die Arbeitnehmer der Deutschen Post AG noch nach § 80 Abs. 2 BetrVG ein elektronisches Zugangsrecht in Form eines lesenden Zugriffs auf die unmittelbaren Leistungsdaten der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu.

2. Ein Antrag auf Unterrichtung über Leistungsdaten von Arbeitnehmern in Textform entspricht jedenfalls dann nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat unstreitig Auskünfte erteilt, diese aber der Betriebsrat für unzureichend hält.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 10 TaBV 67/08




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