JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Eisenbahnrechtliche Planfeststellung
| Rechtsgebiete: | VwGO, GVG, VwVfG, AEG |
| Schlagworte: | Verwaltungsrechtsweg, erweiterte Prüfungskompetenz, Klagebefugnis, Schutznormen, eisenbahnrechtliche Planfeststellung, Bestandskraft, Ausschlusswirkung, Duldungspflicht, enteignungsrechtliche Vorwirkung, Planfeststellungsvorbehalt, Planänderungsverfahren, Planänderungsbeschluss, Änderungsplanfeststellungsbeschluss, Bauerlaubnis, landschaftspflegerische Begleitplanung, Kompensationsmaßnahme, Ausgleichsmaßnahme, Verzichtserklärung des Vorhabenträgers, Planbefolgungspflicht, Zweitbescheid, neue Sachprüfung, Wiederaufgreifen des Verfahrens |
| Stichwort: | Eisenbahnrechtliche Planfeststellung |
| Leitsatz: | 1. Mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses haben Planbetroffene das Vorhaben zu dulden, und zwar auch bei später eintretenden veränderten Umständen. Die Duldungspflicht erstreckt sich auch auf die Inanspruchnahme von Flächen, die der Anordnung naturschutz- oder waldrechtlicher Kompensationsmaßnahmen geschuldet ist. 2. Der Vorhabenträger kann sich aus einer ihm durch die landschaftspflegerische Begleitplanung auferlegten Verpflichtung, eine Kompensationsmaßnahme durchzuführen, nur im Wege einer Planänderung nach § 76 VwVfG lösen. Ein von ihm gegenüber dem Eigentümer der in Anspruch zu nehmenden Flächen erklärter Verzicht auf die Kompensationsmaßnahme bindet die Planfeststellungsbehörde nicht. 3. Ist ein Planfeststellungsbeschluss gegenüber einem Planbetroffenen bestandskräftig geworden, kann dieser die Änderungsplanfeststellung nur angreifen, wenn er durch deren Festsetzungen erstmals oder weitergehend als bisher betroffen wird (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 22. September 2005 - BVerwG 9 B 13.05 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 189 S. 193 f. und vom 17. September 2004 - BVerwG 9 VR 3.04 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 13 S. 4). 4. Wird eine vom Vorhabenträger beantragte Planänderung nach Prüfung der materiell-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen abgelehnt, ergeht ihm gegenüber ein Zweitbescheid, der ihm den Weg zu einer gerichtlichen Überprüfung eröffnet, es sei denn, es liegt bereits ein sein Begehren verneinendes rechtskräftiges verwaltungsgerichtliches Urteil vor. 5. Ein die Planänderung ablehnender Zweitbescheid hindert die Planfeststellungsbehörde nicht, sich gegenüber jedem Planbetroffenen auf den Eintritt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses zu berufen. Dies gilt auch dann, wenn der Vorhabenträger mit seinem Antrag nach § 76 VwVfG speziell das Ziel verfolgt hat, einen Planbetroffenen von der planfestgestellten Inanspruchnahme seines Eigentums freizustellen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 22.06 | |
| Rechtsgebiete: | AEG, GG |
| Schlagworte: | Eisenbahnrechtliche Planfeststellung, vorzeitige Besitzeinweisung, vorzeitige Besitzeinweisung nur zur Vollziehung der im (vollziehbaren) Planfeststellungsbeschluss getroffenen Festsetzungen, sofortiger Beginn von Bauarbeiten, Weigerung, den Besitz zu überlassen, keine planwidrige Regelungslücke, spezifische öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes, Eigentumsschutz |
| Stichwort: | Eisenbahnrechtliche Planfeststellung |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 A 07.40008 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, WHG, WG, AEG |
| Schlagworte: | eisenbahnrechtliche Planfeststellung, Rutschsanierung, Grundwasser, Gewässerbenutzung, Konzentrationswirkung, Erlaubnis, private Wasserversorgung, Beeinträchtigung |
| Stichwort: | Eisenbahnrechtliche Planfeststellung |
| Leitsatz: | 1. Erfüllt ein Vorhaben (hier: Rutschsanierung eines Hangs) den Tatbestand einer Gewässerbenutzung so ist wegen § 14 Abs. 1 WHG neben der Planfeststellung trotz ihrer Konzentrationswirkung eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, welche die Planfeststellungsbehörde erteilt. 2. Zur "Rechtsposition" eines Grundstückseigentümers, der seine private Wasserversorgung über einen Brunnen durch das planfestgestellte Vorhaben beeinträchtigt sieht. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1793/05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, AEG, EKrG |
| Schlagworte: | Eisenbahnrechtliche Planfeststellung, kommunale Planungshoheit, Abwägungsgebot, Beseitigung eines Bahnübergangs, notwendige Folgemaßnahmen, Kostenverteilung, Kreuzungsrechtsverfahren |
| Stichwort: | Eisenbahnrechtliche Planfeststellung |
| Leitsatz: | Der Umfang der sich aus der Planungshoheit ergebenden Rechte von Gemeinden aus Schallschutzgesichtspunkten im Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht bereits hinreichend geklärt. Ob auf eine im Zuge einer Planfeststellung vorgesehene Maßnahme die Kostenregelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes anzuwenden sind, ist im Rahmen einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nicht entscheidungserheblich. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 9.06 | |
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