JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > einzusetzendes
| Rechtsgebiete: | SGB XII, ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Ratenzahlung, Anordnung von Ratenzahlung, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Nachprüfungsverfahren, Einkommen, einzusetzendes, Berechnung, Fahrtkosten, Beschäftigung, auswärtige, Familienheimfahrten |
| Stichwort: | einzusetzendes |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 142/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, SGB XII |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, maßgeblicher Zeitpunkt, Entscheidungsreife, Bewilligungsreife, Vermögen, einzusetzendes, Bausparvertrag, Bausparguthaben, Zumutbarkeit, Schonvermögen, Altersversorgung, Hausgrundstück |
| Stichwort: | einzusetzendes |
| Leitsatz: | 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. 2. In Fällen einer nicht rechtzeitigen Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch ist abweichend von diesem Grundsatz auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidungs- oder Bewilligungsreife abzustellen. 3. Zur Frage, ob ein Bausparguthaben gemäß § 115 Abs. 2 ZPO als Vermögen einzusetzen ist. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 O 386/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, SGB XII |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, maßgeblicher Zeitpunkt, Entscheidungsreife, Bewilligungsreife, Vermögen, einzusetzendes, Bausparvertrag, Bausparguthaben, Zumutbarkeit, Schonvermögen, Altersversorgung, Hausgrundstück, Lebensversicherung |
| Stichwort: | einzusetzendes |
| Leitsatz: | 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung. 2. In Fällen einer nicht rechtzeitigen Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch ist abweichend von diesem Grundsatz auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidungs- oder Bewilligungsreife abzustellen. 3. Zur Frage, ob ein Bausparguthaben gemäß § 115 Abs. 2 ZPO als Vermögen einzusetzen ist. 4. Zur Frage, ob eine Lebensversicherung gemäß § 115 Abs. 2 ZPO als Vermögen einzusetzen ist. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 O 388/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Einkommen, einzusetzendes, Erbanteil |
| Stichwort: | einzusetzendes |
| Leitsatz: | Der Anteil an einer ungeteilten Erbengemeinschaft gehört regelmäßig nicht zu dem vom Mündel einzusetzenden Einkommen. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 5 W 145/00 | |
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