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Einziehung von 33 vom Hundert der zurückgewährten Anlieferungs-Referenzmenge zugunsten der Landesreserve

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 9 BV 02.3024 vom 24.06.2003

Rechtsgebiete:GG, MOG, ZAV, EWG
Schlagworte:Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger, Zweifel an einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung, Befristete Fortgeltung der Zusatzabgabenverordnung im Falle einer unzureichenden gesetzlichen Ermächtigung zu ihrem Erlass, Einziehung von 33 vom Hundert der zurückgewährten Anlieferungs-Referenzmenge zugunsten der Landesreserve, wenn Verpächter nicht aktiver Milcherzeuger ist
Stichwort:Einziehung von 33 vom Hundert der zurückgewährten Anlieferungs-Referenzmenge zugunsten der Landesreserve
Leitsatz:Ungeachtet erheblicher Zweifel an einer verfassungskonformen gesetzlichen Ermächtigung zum Erlass der Zusatzabgabenverordnung ist diese jedenfalls als befristet fortgeltend anzusehen, weil sonst im Bereich der gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebenen Milchkontingentierung ein weitgehend rechtloser Zustand einträte, der der verfassungsmäßigen Ordnung noch ferner stünde.

Es ist mit höherrangigem Recht vereinbar, dass bei der Rückgewähr einer befristet verpachteten Anlieferungs-Referenzmenge an einen Verpächter, der die Referenzmenge nicht für die eigene Milcherzeugung benötigt, 33 vom Hundert zugunsten der Landesreserve eingezogen werden.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 9 BV 02.3024




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