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Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 572/04 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, ArbGG, EFZG, Unterlassungsklagengesetz
Schlagworte:Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Stichwort:Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Leitsatz:1. Der Arbeitsvertrag ist Verbrauchervertrag im Sinne von § 310 Abs. 3 BGB.

2. In Formulararbeitsverträgen können zweistufige Ausschlussklauseln vereinbart werden. Die Mindestfrist für die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche beträgt drei Monate.

3. Ist die Ausschlussfrist zu kurz bemessen, benachteiligt sie den Arbeitnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam. Die Ausdehnung auf eine zulässige Dauer kommt nicht in Betracht. Es gilt dann allein das gesetzliche Verjährungsrecht.

4. Seit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts findet bei ausgehandelten Vertragsbedingungen eine Billigkeitskontrolle im Sinne einer allgemeinen, nicht auf die Besonderheiten des Falles bezogenen Angemessenheitsprüfung nach § 242 BGB nicht mehr statt.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 572/04




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