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Einzelvertragliche Ausschlußfrist

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BAG – Urteil, 9 AZR 543/00 vom 27.02.2002

Rechtsgebiete:BGB, AGB-Gesetz, EGBGB
Schlagworte:Einzelvertragliche Ausschlußfrist
Stichwort:Einzelvertragliche Ausschlußfrist
Leitsatz:1. Die Fälligkeit einer Leistung im Sinne einer Ausschlußfrist hängt nur dann von einer Abrechnung des Anspruchsgegners ab, wenn der Anspruchsberechtigte die Höhe seiner Ansprüche ohne die Abrechnung der Gegenseite nicht erkennen kann.

2. Eine durch Formularvertrag vereinbarte zweistufige vertragliche Ausschlußfrist ist nicht deshalb unzulässigerweise überraschend, weil die zweite Stufe kürzer ist als die erste.

3. Eine vertragliche Ausschlußklausel, nach der Ansprüche innerhalb von zwei Monaten seit ihrer Fälligkeit schriftlich und innerhalb eines Monats nach ihrer Ablehnung durch die Gegenseite oder Ablauf einer Frist von 14 Tagen ohne Äußerung der Gegenseite gerichtlich geltend gemacht werden muß, ist nicht sittenwidrig.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 543/00




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