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Einzelrestitution

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 11.07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:EntschG, NS-VEntschG, VermG
Schlagworte:Unternehmensschädigung, Entschädigung für Grundvermögen, Entschädigung für Unternehmen, Einzelrestitution, Zugriff auf ein Unternehmen, Zwangsversteigerung als Schädigung
Stichwort:Einzelrestitution
Leitsatz:Die Bemessung der Entschädigung für ein Unternehmensgrundstück, das als Folge einer in der NS-Zeit erfolgten Schädigung eines jüdischen Unternehmens zwar grundsätzlich zurückzugeben wäre, aber wegen eines Ausschlussgrundes nicht zurückzugeben ist, richtet sich jedenfalls dann nach den Regeln über die Entschädigung für Grundvermögen (§§ 1, 2 NS-VEntschG i.V.m. § 3 EntschG), wenn sich der schädigende Zugriff auf das Grundstück beschränkte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 11.07



BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 41.04 vom 04.08.2004

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Einzelrestitution, Ablösebetrag, Forderung, staatliche Verwaltung, Grundstückskontrollverordnung, Baukredit, Instandhaltungsmaßnahme
Stichwort:Einzelrestitution
Leitsatz:Von der Festsetzung eines Ablösebetrags hat die Behörde nicht deswegen abzusehen, weil die durch das frühere dingliche Recht gesicherte Forderung fortbesteht.

Die Einstufung der staatlichen Verwaltung i.S. des § 1 Abs. 4 VermG als Schädigungsmaßnahme beruht auf dem damit verbundenen Ausschluss der privaten Verfügungsbefugnis des Eigentümers.

Vom staatlichen Verwalter bestellte Grundpfandrechte zur Sicherung von Krediten für Instandhaltungsmaßnahmen fallen unter § 18 Abs. 2 VermG; sie sind im Ablösebetrag nicht zu berücksichtigen, wenn der Berechtigte nachweist, dass eine der Kreditaufnahme entsprechende Instandhaltungsmaßnahme an dem Grundstück nicht durchgeführt wurde.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 41.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 40.96 vom 20.11.1997

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Einzelkaufmann, Betriebsgrundstück, Bilanz, Verfügungsberechtigung, Klagebefugnis, Treuhandanstalt/Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, Einzelrestitution, Unternehmens(reste)restitution, Ansprüche der Gläubiger des Verfügungsberechtigten, Restitutionsbescheid, Festsetzung der Zahlungspflicht des Restitutionsberechtigten.
Stichwort:Einzelrestitution
Leitsatz:Urteil des 7. Senats vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 40.96

Leitsätze:

Die Treuhandanstalt (heute Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben) ist auch dann verfügungsberechtigt, wenn die Rückgabe eines Betriebsgrundstücks verlangt wird, das nach der Stillegung des entzogenen Unternehmens und dem Ausscheiden aus dessen Betriebsvermögen in das Vermögen eines anderen (Treuhand-)Unternehmens gelangt ist (Änderung der Rechtsprechung im Hinblick auf die Änderung des Vermögensgesetzes durch das Wohnraummodernisierungsicherungsgesetz vom 17. Juli 1997).

Ein nicht in der Bilanz verzeichnetes Grundstück eines Einzelkaufmanns, das für betriebliche Zwecke genutzt und mit dem Unternehmen enteignet wurde, kann nicht im Wege der Einzelrestitution nach § 3 Abs. 1 Satz 1 VermG, sondern nur im Wege der Unternehmens(reste)restitution nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG zurückverlangt werden.

Ein Bescheid über die Rückgabe eines Unternehmensrestes nach § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG darf grundsätzlich nicht ohne die gleichzeitige Festsetzung der Zahlungspflicht des Restitutionsberechtigten nach § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG ergehen; andernfalls ist er rechtswidrig und auf die Klage des oder der Verfügungsberechtigten aufzuheben.

I. VG Leipzig vom 14.3.1996 - Az.: VG 3 K 1484/94
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 40.96


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