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Einzelkosten

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, EnVR 19/08 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:StromNEV
Stichwort:Einzelkosten
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Beschluss, EnVR 19/08



BGH – Beschluss, EnVR 16/08 vom 06.05.2009

Rechtsgebiete:EnWG, GVG, StromNEV, VwGO
Stichwort:Einzelkosten
Leitsatz:Die Kosten einer Werbemaßnahme, mit der Haushaltskunden Gutscheine für den vergünstigten Bezug energieeffizienter Haushaltsgeräte angeboten werden, dürfen nur insoweit dem Elektrizitätsverteilernetz zugeordnet werden, als konkrete Anhaltspunkte die Erwartung rechtfertigen, dass die Einlösung der Gutscheine zu geringeren Kosten der Elektrizitätsverteilung, insbesondere durch die Vermeidung eines andernfalls notwendigen Netzausbaus, führen wird.
Volltext: BGH - Beschluss, EnVR 16/08

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 2 U 76/06 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:JVEG
Stichwort:Einzelkosten
Leitsatz:1. Das JVEG sieht keine zusätzliche Sachverständigenvergütung für die Heranziehung von Diskussionspartnern des Sachverständigen vor.

2. Kosten für technisches Gerät, das der Sachverständige für die Gutachtenerstellung verwendet, sind nicht allein deshalb erstattungsfähige Kosten im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG, weil

a) das Tätigkeitsgebiet des beauftragten Sachverständigen größere technische Aufwendungen verlangt als andere Sachgebiete und der Sachverständige in besonders starkem Maße teure Technik in Anspruch nimmt, oder

b) das technische Gerät von dem Dienstherrn des Sachverständigen angeschafft und von dem Dienstherrn an den Sachverständigen zum Zwecke der Erledigung des Gutachtenauftrages gegen Entgelt vermietet wurde.

3. Kosten für die Anschaffung einer Kraftstoffverbrauchsmessanlage sind als übliche Gemeinkosten eines nach Honorargruppe 6 - vergüteten Kraftfahrzeugsachverständigen anzusehen, solange der Sachverständige nicht im Einzelfall Gegenteiliges darzulegen vermag.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 2 U 76/06

BFH – Urteil, VIII R 58/06 vom 08.10.2008

Rechtsgebiete:EStG, BRKG
Schlagworte:Steuerbefreiung für pauschale Reisekostenvergütungen an politische Mandatsträger - Einkünfte aus der Tätigkeit als Kreistagsabgeordneter und Fraktionsvorsitzender als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit
Stichwort:Einzelkosten
Leitsatz:Nach einer öffentlich-rechtlichen Satzung geleistete pauschale Reisekostenvergütungen an politische Mandatsträger (hier: Fraktionsvorsitzende im Kreistag) können auch ohne Einzelnachweis gegenüber dem FA nach § 3 Nr. 13 EStG steuerbefreit sein, sofern die Pauschale die tatsächlich entstandenen Reiseaufwendungen nicht ersichtlich übersteigt.
Volltext: BFH - Urteil, VIII R 58/06


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