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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10419/08.OVG vom 07.08.2008

Rechtsgebiete:GG, StVO
Schlagworte:Verkehrszeichen, Regelung, Hinweiszeichen, Autobahn, Anspruch, Rechtsposition, Eingriff, Gewerbebetrieb, Teilhabeanspruch, Ermessen, Anliegerrecht, Wettbewerb, Wettbewerbsgleichheit, Verwaltungsvorschriften, Auslegung, Ausnahme, Einzelfall, Berufungsfälle, Autohof, Raststätte, Zusatzzeichen, Autogastankstelle
Stichwort:Einzelfall
Leitsatz:Zum ausnahmsweise bestehenden Teilhabeanspruch auf eine verkehrsrechtliche Hinweisbeschilderung auf Autobahnen (hier: für an einen Autohof [Zeichen 448.1 StVO] unmittelbar angrenzende Autogastankstelle - Ergänzungssymbol Zeichen 365-53 [LPG]).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10419/08.OVG



VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 1137/08 vom 29.05.2008

Rechtsgebiete:StAG
Schlagworte:Einzelfall, Ersitzung, Erwerb, Staatsangehörigkeit, Vertrauensschutz, Verwaltungspraxis
Stichwort:Einzelfall
Leitsatz:1. Der Staatsangehörigkeitserwerb nach § 3 Abs. 2 StAG setzt voraus, dass der Betreffende noch im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorschrift am 28.8.2007 von den Behörden "als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist", die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger also bis zu diesem Zeitpunkt angedauert hat.

2. Für den Erwerb der Staatsangehörigkeit gemäß § 3 Abs. 2 StAG ist die Schaffung eines konkreten Vertrauenstatbestands durch deutsche Behörden im konkreten Einzelfall erforderlich. Allein eine allgemeine jahrelange Verwaltungspraxis in anderen Fällen genügt hingegen nicht.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 1137/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 E 11030/07.OVG vom 18.12.2007

Rechtsgebiete:GKG, RVG
Schlagworte:Streitwert, Beamter, Beförderung, Bewerbung, Widerspruch, Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, Kosten, Schwierigkeit, Umfang, Erledigung, Geschäftsgebühr, Erhöhung, Erledigungsgebühr, Terminsgebühr, Einzelfall, Mitwirkung, Ursächlichkeit, Abänderung, reformatio in peius
Stichwort:Einzelfall
Leitsatz:1. Für eine anwaltliche Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren fällt neben der allgemeinen Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV-RVG) keine zusätzlich anrechenbare Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG an.

2. Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG kann der Rechtsanwalt nur verlangen, wenn sein Verhalten etwas zur Erledigung des Rechtsstreits ohne Sachentscheidung beigetragen hat, d. h. seine Tätigkeit nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Erledigung des Rechtsstreits gekommen wäre.

3. Ist von einem der Beteiligten eine Streitwertbeschwerde mit dem Ziel der Festsetzung eines höheren Streitwerts eingelegt worden, so kann das Rechtsmittelgericht den Streitwert von Amts wegen auch niedriger festsetzen; das Verbot der sog. reformatio in peius gilt insoweit nicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 E 11030/07.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 2 E 11099/07.OVG vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Streitwert, Streitwertkatalog, Vereinheitlichung, Pauschalierung, Typisierung, Beamter, Beförderung, Bewerbung, Bewerbungsverfahrensanspruch, Konkurrent, Konkurrenteneilverfahren, Endgrundgehalt, Stellenzulage, ruhegehaltfähig, Erhöhung, Einzelfall, Richterstelle, Funktionsstelle, Offenhaltung
Stichwort:Einzelfall
Leitsatz:1. Der Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren ist regelmäßig auf der Grundlage von § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 GKG i.V.m. Nr. 1.5 der Empfehlungen des Streitwertkataloges für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf ein Viertel des 13-fachen Betrages des Endgrundgehaltes der jeweiligen Besoldungsgruppe festzusetzen. Dabei ist, soweit erforderlich, die ruhegehaltfähige allgemeine Stellenzulage nach Nr. 27 der Vorbemerkungen zur Bundesbesoldungsordnung zu berücksichtigen (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

2. Eine Erhöhung dieses Streitwertes um die Zahl der offen zu haltenden Stellen kommt nur dann in Betracht, wenn es sich um verschiedene Richter- oder Funktionsstellen handelt, auf die sich der Beamte jeweils gesondert beworben hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 E 11099/07.OVG


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