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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10692/02.OVG vom 17.07.2002

Rechtsgebiete:LBauO, EGStGB, VwGO, VwVfG
Schlagworte:Baurecht, Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Wohnung, Prostitution, Wohnungsprostitution, Prostitutionsverbot, Gemeindegebiet, Einwohner, Einwohnerbegriff, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Vergleich, rechtswidriges Leistungsversprechen
Stichwort:Einwohnerbegriff
Leitsatz:Für die Frage, ob eine Gemeinde im Sinne des Art. 297 Abs. 1 Nr. 1 EGStGB bis zu 50.000 Einwohner hat und deshalb die Prostitutionsausübung auf ihrem gesamten Gebiet verboten werden kann, kommt es ausschließlich auf die Zahl der dort mit Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner an.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10692/02.OVG




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