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Einwilligungsunfähigkeit

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 354/08 vom 01.09.2008

Rechtsgebiete:BGB, StGB
Schlagworte:Betreuung, Betreuer, Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Abtreibung, Indikation, Einwilligung, Einwilligungsunfähigkeit, Eingriff, Recht
Stichwort:Einwilligungsunfähigkeit
Leitsatz:Für eine krankheitsbedingt einwilligungsunfähige, schwangere Frau kann ein Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch bestellt werden, dem sodann die Entscheidung über die Einwilligung in einen Schwangerschaftsabbruch bei Vorliegen einer sozialmedizinischen Indikation nach § 218 a Abs. 2 StGB obliegt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 354/08




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