JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einwilligung des Berufungsbeklagten
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Anschlussberufung, Rücknahme der Berufung nach Verzicht auf mündliche Verhandlung, Einwilligung des Berufungsbeklagten, Verwirkung des Rechts zur Anschlussberufung |
| Stichwort: | Einwilligung des Berufungsbeklagten |
| Leitsatz: | Die Rücknahme der Berufung ist auch nach einem Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ohne Einwilligung des Berufungsbeklagten möglich, wenn infolge einer nach dem Verzicht eingelegten Anschlussberufung mündlich verhandelt wird und die Rücknahme in dieser mündlichen Verhandlung vor der Antragstellung erklärt wird. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 15 BV 03.2892 | |
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