JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einwendungsfrist
| Rechtsgebiete: | AEG, GG, VwGO, BImSchG, BImSchV (16), VwVfG |
| Schlagworte: | Eisenbahnrecht, Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Auslegung, Streckenertüchtigung, Gemeinde, Präklusion, Einwendung, Einwendungsausschluss, Substantiierung, Substantiierungspflicht, Klagebefugnis, Einwendungsfrist, Lärmschutz, Gesundheitsgefährdung, Planungshoheit, kommunale Planungshoheit, Abwägung, Abwägungsfehler, gemeindliche Planungshoheit, Gemeindeeigentum, kommunales Eigentum, Verkehrslärm, Anstoßfunktion, verwirklichter Bebauungsplan, Erschütterungsschutz |
| Stichwort: | Einwendungsfrist |
| Leitsatz: | Eine Gemeinde kann sich gegenüber einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung grundsätzlich nicht auf Lärmschutzansprüche zu Gunsten der Nachbarschaft gemäß §§ 41ff. BImSchG i.V.m. den Vorschriften der 16. BImSchV berufen. Zum Ausschluss erstmals im Klageverfahren erhobener eigentums- und planungsbezogener Einwendungen der Gemeinde sowie zu den Anforderungen an die Anstoßfunktion ausgelegter Planfeststellungsunterlagen im Hinblick auf mögliche Lärmbeeinträchtigungen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10728/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, WHG, LWG Rheinland-Pfalz |
| Schlagworte: | Wasserschutzgebiet, Festsetzung, Rechtsverordnung, Verfahren, Öffentlichkeitsbeteiligung, Auslegung des Entwurfs, Einwendungen, Einwendungsfrist, Präklusion, materielle Verwirkungspräklusion, Normenkontrollverfahren, Eigentumsgarantie, effektiver Rechtsschutz |
| Stichwort: | Einwendungsfrist |
| Leitsatz: | Es verstößt weder gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG noch gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG, wenn § 122 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz in Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets verspätet erhobene Einwendungen auch mit Wirkung für ein nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren ausschließt. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 BN 1.05 | |
| Rechtsgebiete: | AEG, VwVfG |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Gemeinde, Einwendungsfrist, Stellungnahmefrist, Präklusion, Fristverlängerung, Wiedereinsetzung |
| Stichwort: | Einwendungsfrist |
| Leitsatz: | Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall einer Gemeinde, die sich im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens als in eigenen Rechten Betroffene nach Ablauf der gesetzlichen Einwendungsfrist, aber innerhalb einer von der Anhörungsbehörde verlängerten Frist zur Stellungnahme geäußert hat (hier verneint). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 2333/04 | |
| Rechtsgebiete: | AEG, VwVfG, Haftpflichtgesetz, BHO, BNatSchG, BauGB, EBO |
| Schlagworte: | Eisenbahn, Planfeststellung, Anhörungsverfahren, Änderung der Planung, Einwendungsfrist, Präklusion, Betriebssicherheit, anerkannte Regeln der Technik, Planrechtfertigung, Schutz des Ortsbildes, Lebensqualität, ästhetische Beeinträchtigung. |
| Stichwort: | Einwendungsfrist |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Planbetroffener, der bezweifelt, daß der bisher erreichte Stand der Sicherheitstechnik ausreicht, um die Gefahren des Eisenbahnverkehrs zu beherrschen, ist gehalten, mit seinen Sicherheitsbedenken als Einwender hervorzutreten. Anderenfalls muß er sich insoweit den Einwendungsausschluß nach § 20 Abs. 2 Satz 1 AEG entgegenhalten lassen. 2. Grundsätzlich kann in einem Planfeststellungsverfahren nicht entschieden werden, welche Beschaffenheit die auf der Eisenbahnstrecke verkehrenden Fahrzeuge aufweisen müssen, um als sicher zu gelten. 3. Die Rechtsordnung erkennt dem Grundbesitz gegenüber "ästhetischen" Beeinträchtigungen eines Ortsbildes durch den Ausbau einer Bahnstrecke keinen Schutz zu. Urteil des 11. Senats vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 30.97 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 A 30.97 | |
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