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Einwendungen außerhalb des Gebührenrechts

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LAG-KOELN – Beschluss, 14 Ta 58/06 vom 19.02.2006

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Einwendungen außerhalb des Gebührenrechts
Stichwort:Einwendungen außerhalb des Gebührenrechts
Leitsatz:Trägt der Gebührenschuldner vor, die anwaltliche Beauftragung sei davon abhängig gemacht worden, dass Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt werde, so handelt es sich um eine außerhalb des Gebührenrechts liegende Einwendung, die zur Aufhebung eines entsprechenden Kostenfestsetzungsbeschlusses führt.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 14 Ta 58/06




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