JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einwegverpackung
| Rechtsgebiete: | EGV, GVG, VerpackV, VwGO |
| Schlagworte: | Anfechtung, Anwendungsvorrang, Atypische Feststellungsklage, Bekanntgabe, Effektiver Rechtsschutz, Einwegverpackung, Feststellungsklage, Gemeinschaftsrecht, Konkretes Rechtsverhältnis, Maßgeblicher Zeitpunkt, Mehrwegquote, Mineralwasser, Örtliche Zuständigkeit, Pfandpflicht, Subsidiarität, Verweisung |
| Stichwort: | Einwegverpackung |
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsmittelgericht ist auch dann an der Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit gehindert, wenn das Verwaltungsgericht hierüber nicht vorab, sondern in seiner abschließenden Entscheidung befunden hat. 2. Die Bekanntgabe mehrfacher Unterschreitung der in der Verpackungsverordnung vorgesehenen Mehrquoten war ein Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil v. 16.01.2003 - 7 C 31.02 - BVerwGE 117, 322), den unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht auch ausländische Unternehmen mit der Anfechtungsklage angreifen konnten. 3. Es besteht gegenüber den Bundesländern kein berechtigtes Interesse eines ausländischen Unternehmers an der Feststellung, von der Pfandpflicht nach der Verpackungsverordnung ausgenommen zu sein, wenn mit einem Vollzug der Vorschriften durch die Landesbehörden nicht mehr zu rechnen ist, sondern Beeinträchtigungen durch die Pfandpflicht bereits durch unternehmerische Entscheidungen der Handelspartner des Unternehmers eingetreten sind. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 3281/02 | |
| Rechtsgebiete: | VerpackV, VwGO |
| Schlagworte: | Aufhebung, Beiladung, Betroffenheit, Duales System, Einwegverpackung, Gegenvorstellung, Mehrwegsystem, Mehrwegverpackung, Verweisung, Zuständigkeit, rechtlich |
| Stichwort: | Einwegverpackung |
| Leitsatz: | 1. Das Gericht, an das ein Rechtsstreit zuständigkeitshalber verwiesen worden ist, hat selbst über Gegenvorstellungen gegen Entscheidungen des ursprünglich angerufenen Gerichts zu entscheiden. 2. Ein Beiladungsbeschluss ist aufzuheben, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beiladung nicht vorliegen. 3. Die Festschreibung von Mehrweganteilen in der Verpackungsverordnung dient allein dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung bestehender Mehrwegsysteme. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 TJ 875/04 | |
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