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Entscheidungen der Gerichte




HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 3 Bf 166/04 vom 24.03.2009

Rechtsgebiete:GG, EMRK, AufenthG
Stichwort:Einwanderer
Leitsatz:1. Eine nach der Vorschrift in § 53 Nr. 2 AufenthG zwingende Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen und hier aufgewachsenen Ausländers, der keinen besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 56 AufenthG genießt, kann im Einzelfall wegen Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rechtswidrig sein.

2. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung, die wegen Betäubungsmittelkriminalität erfolgt, der Umstand erheblich, ob Handeltreiben oder (bloßer) Erwerb und Konsum vorliegen.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 3 Bf 166/04



LAG-HAMBURG – Urteil, 3 Sa 15/08 vom 29.10.2008

Rechtsgebiete:AGG
Schlagworte:Diskriminierungsfreie Ablehnung einer Bewerberin durch Diakonisches Werk
Stichwort:Einwanderer
Leitsatz:Stellenbewerber können nur dann im Sinne der §§ 7 ff AGG benachteiligt werden, wenn sie für die ausgeschriebene Stelle objektiv geeignet sind. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn sie dem in der Stellenausschreibung enthaltenen Anforderungsprofil nicht ansatzweise entsprechen, sofern der Arbeitgeber seinerseits bei der Auswahlentscheidung vom Anforderungsprofil nicht abweicht.
Volltext: LAG-HAMBURG - Urteil, 3 Sa 15/08

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 11 S 2889/07 vom 23.07.2008

Rechtsgebiete:FreizügG EU, AuslG, EGRL, EMRK, LVwVfG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Ausweisung, Sperrwirkung, Befristung, Unionsbürger, Faktischer Inländer
Stichwort:Einwanderer
Leitsatz:1. Soweit es um die Befristung der Wirkungen von bis zum 30.04.2006 (Ablauf der Umsetzungsfrist der RL 2004/38/EG - Freizügigkeitsrichtlinie) bestandskräftig gewordenen Ausweisungen von Unionsbürgern geht, sind auch im Befristungsverfahren nur die Anforderungen des bisherigen gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes einzuhalten. Es ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Sperrwirkungen als Dauereingriff in das Freizügigkeitsrecht mit Blick auf die Anforderungen des § 6 Abs. 1 und 2 FreizügG/EU noch aufrecht erhalten werden können (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243).

2. Die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. Entscheidung des Gerichts ist auch insoweit maßgeblich, als es um die Überprüfung einer behördlichen Ermessensentscheidung über die Dauer der Sperrfrist nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU geht.

3. Art. 8 EMRK steht der Ausweisung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Einwanderers der zweiten Generation wegen Eigentumsdelikten (hier: gewerbsmäßig begangene Einbruchdiebstähle mit einem Gesamtwert der Beute von ca. 70.000,-- EUR) bei Vorliegen einer qualifizierten Wiederholungsgefahr nicht in jedem Fall entgegen.

4. Im Rahmen der bei Befristungsentscheidungen nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU vorzunehmenden Prüfung, ob die Aufrechterhaltung der Sperrwirkungen gemessen an § 6 Abs. 1 und 2 FreizügG/EU heute (noch) gerechtfertigt ist, ist die Dauer der Haftstrafen, die zur Ausweisung geführt haben, nur von begrenzter Aussagekraft. Es ist daher in der Regel ermessensfehlerhaft, die Dauer dieser Haftstrafen bei der Bemessung der Sperrfrist maßgeblich zu berücksichtigen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 11 S 2889/07

BGH – Urteil, 2 StR 603/07 vom 27.02.2008

Rechtsgebiete:StGB
Stichwort:Einwanderer
Volltext: BGH - Urteil, 2 StR 603/07


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