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Einwand nachträglicher Erfüllung beim Zwangsgeldbeschluss

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 20 WF 65/05 vom 19.07.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Einwand nachträglicher Erfüllung beim Zwangsgeldbeschluss
Stichwort:Einwand nachträglicher Erfüllung beim Zwangsgeldbeschluss
Leitsatz:Behauptet der Vollstreckungsschuldner, nachdem ein gegen ihn erlassener Zwangsgeldbeschluss gem. § 888 ZPO unanfechtbar geworden ist, er habe die geschuldete Handlung nachträglich vorgenommen, so kann er den Erfüllungseinwand mit der Vollstreckungsgegenklage geltend machen. Ein Antrag auf Aufhebung des Zwangsgeldbeschlusses im Vollstreckungsverfahren ist unzulässig (Anschluss an OLG Zweibrücken FamRZ 1998, 384; Abgrenzung zu BGH NJW 2005, 367).
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 20 WF 65/05




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