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Einwand der fehlenden Prüffähigkeit im Berufungsverfahren

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 98/02 vom 10.04.2003

Rechtsgebiete:ZPO, HOAI
Schlagworte:Einwand der fehlenden Prüffähigkeit im Berufungsverfahren
Stichwort:Einwand der fehlenden Prüffähigkeit im Berufungsverfahren
Leitsatz:Behauptet der Beklagte erstmals im Berufungsrechtszug, die Schlussrechnung des klagenden Architekten sei nicht prüffähig, weil ihr keine Kostenermittlungen beigefügt worden seien, so handelt es sich um ein neues Verteidigungsmittel, das nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zugelassen werden kann.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 98/02




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