JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > E > Einwand der Erfüllung und Stundung ist nichtgebührenrechlicher Einwand i.S. von § 16 Abs. 5 BRAGO
| Rechtsgebiete: | BRAGO |
| Schlagworte: | Einwand der Erfüllung und Stundung ist nichtgebührenrechlicher Einwand i.S. von § 16 Abs. 5 BRAGO |
| Stichwort: | Einwand der Erfüllung und Stundung ist nichtgebührenrechlicher Einwand i.S. von § 16 Abs. 5 BRAGO |
| Leitsatz: | Wendet der Mandant im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren nach § 16 BRAGO ein, die Gebührenforderung sei erfüllt, zumindest gestundet und wendet sich der Anwalt dagegen mit einem substantiierten Bestreiten der Erfüllung und dem Vortrag der Kündigung der Stundung, so kann dieses materielle Vorbringen nicht im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren nach § 16 BRAGO geprüft werden. Der Anwalt muß auf den Klageweg verwiesen werden. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 14 W 91/01 | |
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