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Einverständnis

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 A 829/09.Z.A vom 24.07.2009

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Asylstreitigkeit, Ausländerbehörde, Einverständnis, Einzelrichterübertragung, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung, Gehörverstoss, Herausgabeverlangen, Rechtsmittel, Unterschutzstellung, Verbrauch, Zulassungsgrund
Stichwort:Einverständnis
Leitsatz:Das Rechtsmittel gegen eine erstinstanzliche Entscheidung über das ausländerbehördliche Herausgabeverlangen gemäß § 72 Abs. 2 AsylVfG richtet sich nach § 78 AsylVfG.

Der Beschluss zur Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter verbraucht das übereinstimmende Einverständnis zu einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) nicht.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 829/09.Z.A



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 31/09 vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:BRRG, GG
Schlagworte:Abordnung, dienstherrnübergreifend, Einverständnis
Stichwort:Einverständnis
Leitsatz:1. Für die Erteilung bzw. Versagung des Einverständnisses mit der Übernahme eines Beamten im Wege der Abordnung sind die Grundsätze heranzuziehen, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten.

2. Das Einverständnis kann rechtsfehlerfrei unter Hinweis auf den fehlenden Nachweis der gesundheitlichen Eignung versagt werden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 31/09

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 94/09 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Entfernung, Hauptverhandlung, Freiwilligkeit, Einverständnis, Verteidiger, Zulässigkeit Rüge
Stichwort:Einverständnis
Leitsatz:Zur Frage der Verletzung des § 247 StPO, wenn der Angeklagte die Hauptverhandlung freiwillig verlässt.

Zur Frage der Zulässigkeit der Rüge der Verletzung des § 247 StPO, wenn der Angeklagte die Hauptverhandlung mit Einverständnis des Verteidigers verlassen hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 94/09

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 ME 108/07 vom 08.01.2008

Rechtsgebiete:BGB, NöVersG
Schlagworte:Anstalt des öffentlichen Rechts, Einverständnis, Feuerversicherungsanstalt, Geschäftsgebiet, Lebensversicherung, öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen, Rechtsschutzbedürfnis, Regionalprinzip, Spartenbezug, Spartentrennung, Unterlassungsanspruch, Versicherungssparte, Versicherungsunternehmen, Vorwegnahme der Hauptsache
Stichwort:Einverständnis
Leitsatz:1. § 3 Abs. 1 und 2 NöVersG verleiht einem öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen ein subjektiv-öffentliches Recht, sein Geschäftsgebiet gegen wettbewerblich relevante Tätigkeiten anderer öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen zu verteidigen.

2. Der Begriff des Geschäftsgebietes in § 3 NöVersG ist spartenbezogen, d.h. ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen kann eine Beeinträchtigung seines Geschäftsgebietes durch andere öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen nur im Hinblick auf die von ihm nach eigenem Satzungsrecht wahrgenommenen Versicherungssparten abwenden.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 ME 108/07


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