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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 1686/08 vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Landwirtschaftlicher Betrieb, Nebenerwerb, Weinanbau, Einvernehmen, untere Baurechtsbehörde, Planungshoheit, Splittersiedlung, Raumbedeutsames Vorhaben
Stichwort:Einvernehmen
Leitsatz:1. Die mit der unteren Baurechtsbehörde identische Gemeinde kann sich nicht auf § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen und daher einem Vorhaben im Außenbereich nicht die Versagung ihres Einvernehmens entgegenhalten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339).

2. Im Rahmen der Anfechtungsklage einer mit der unteren Baurechtsbehörde identischen Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, mit dem ein vorher von der Gemeinde abgelehnter Bauvorbescheid zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich erteilt worden ist, kann die Gemeinde nur eine Verletzung ihrer materiell-rechtlichen Planungshoheit geltend machen; auf das in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB normierte vollständige Prüfungsprogramm zur planungsrechtlichen Zulässigkeit kann sie sich nicht berufen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 1686/08



BAG – Beschluss, 1 ABR 30/08 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:BetrVG, BRRG
Schlagworte:Mitbestimmung bei Einstellung
Stichwort:Einvernehmen
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 30/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LC 136/07 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Einvernehmen, Ersetzung
Stichwort:Einvernehmen
Leitsatz:1. Ein Bauvorbescheid ist auf den Rechtsbehelf der Gemeinde aufzuheben, wenn ihr Einvernehmen für das Vorhaben nicht wirksam ersetzt wurde.

2. Die Ersetzungsentscheidung nach § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB erfordert eine Ermessensausübung.

3. Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens ist ermessensfehlerhaft, wenn die Gemeinde ihre unwirksame Konzentrationsplanung durch Änderung ihres Flächennutzungsplans "repariert" hat und nur noch die - unmittelbar bevorstehende - Bekanntmachung der Genehmigung fehlt.

4. Zur Unbeachtlichkeit eines Abwägungsfehlers.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 136/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 6 A 630/08 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Einvernehmen, Entwurf, Flächennutzungsplan, Konzentrationszone, Windenergie
Stichwort:Einvernehmen
Leitsatz:Einzelfall einer trotz Reduzierung der Potentialflächen für die Windenergie auf eine einzige kleinere Teilfläche (43,7 ha) wirksame Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergie im Flächennutzungsplan nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB.

Beschränkt sich die Gemeinde bei der Prüfung, ob sie ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, darauf, einen oder einzelne dem Vorhaben aus ihrer Sicht entgegenstehende Belange herauszugreifen und die Verweigerung ihres Einvernehmens damit zu rechtfertigen, und unterlässt sie (deshalb) eine weitergehende bzw. umfassende Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit, kann sie später andere Gründe für die bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit grundsätzlich nicht mehr mit Erfolg anführen.

Der planreife Entwurf eines Flächennutzungsplans mit Darstellungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB stellt keinen einem privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB entgegenstehenden öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 1 BauGB dar.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 6 A 630/08


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