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Eintritt von Führungsaufsicht bei Vollstreckung von Jugendstrafe

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ws 118/01 vom 20.03.2001

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Eintritt von Führungsaufsicht bei Vollstreckung von Jugendstrafe
Stichwort:Eintritt von Führungsaufsicht bei Vollstreckung von Jugendstrafe
Leitsatz:Leitsatz

Für den Eintritt der Führungsaufsicht im Falle der Verhängung einer Einheitsjugendstrafe muss erkennbar sein, dass bei einer zugrunde liegenden Vorsatztat eines Erwachsenen mindestens zwei Jahre Jugendstrafe verwirkt worden wären.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 5 Ws 118/01




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