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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 72/06 vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:BedarfVO-RettD, NRettDG
Schlagworte:Eintreffzeit, Hilfsfrist, Notarzt, Notarzteinsatzfahrzeug, Rettungsdienstträger, Rettungswagen, Versorgung, notärztliche, Wirtschaftlichkeit
Stichwort:Eintreffzeit
Leitsatz:1. Die Eintreffzeit des § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD gilt für das erste geeignete Rettungsmittel.

2. Der Rettungswagen (RTW) kann wegen seiner Funktion im Rettungsdienst das erste geeignete Rettungsmittel sein, das am Einsatzort eintrifft.

3. Ob die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst bedarfsgerecht ist, beurteilt sich nach dem allgemeinen Bedarfsbemessungsgrundsatz des § 2 Abs. 1 BedarfVO-RettD. Die Eintreffzeit des § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD ist dabei ergänzend als grobe Orientierungshilfe heranzuziehen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 72/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 11 LC 91/04 vom 07.12.2005

Rechtsgebiete:NRettDG, RL 93/104/EG, RettDBedV
Schlagworte:Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Eintreffzeit, Rettungsdienst, Tarifvertrag, Wirtschaftlichkeitsgebot
Stichwort:Eintreffzeit
Leitsatz:1. Ein Rettungsdienstträger verstößt gegen das im Nds. Rettungsdienstgesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn er von der tarifvertraglichen Möglichkeit der Einführung von Bereitschaftsdienst für das Rettungsdienstpersonal keinen Gebrauch macht. Die Kostenträger sind nicht verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen.

2. Die Anordnung von Bereitschaftsdienst verletzt nicht Art. 2 Abs. 1 der gemeinschaftsrechtlichen Arbeitszeit-Richtlinie (RL 93/104/EG).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 11 LC 91/04


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