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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 76/03 vom 20.03.2003

Rechtsgebiete:KostO, BGB
Schlagworte:Eintragungskosten, (Mit-) Erben nach Erbauseinandersetzung, Gebührenfreiheit, Gebührenfreiheit
Stichwort:Eintragungskosten
Leitsatz:Die Gebührenfreiheit nach § 60 Abs. 4 KostO gilt nicht für die Eintragung von (Mit-)erben als Eigentümer im Grundbuch auf Grund vorausgegangener Erbauseinandersetzung (Aufrechterhaltung der bisherigen Senatsrechtsprechung).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 76/03




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