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Eintragungsbewilligung

Entscheidungen der Gerichte




BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 122/08 vom 23.07.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Eintragungsbewilligung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 5 U 122/08



BFH – Urteil, II R 69/06 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:ErbStG
Schlagworte:Steuerbefreiung der Grundstücksübertragung unter Ehegatten bei gemischter Nutzung des Hauses Veröffentlichungen:
Stichwort:Eintragungsbewilligung
Leitsatz:1. Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu eigenen Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen als Wohnzwecken dient, und wendet der eine Ehegatte dem anderen freigebig das Eigentum oder Miteigentum an dem Haus zu, ist die Zuwendung nur hinsichtlich der von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen steuerfrei.

2. Zu den von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen zählen auch von nahen Angehörigen der Ehegatten zu Wohnzwecken benutzte Räume, wenn diese Personen einen gemeinsamen Hausstand mit den Ehegatten führen.

3. Ein von einem der Ehegatten genutztes häusliches Arbeitszimmer, das im Wohnbereich belegen ist, ist auch dann der Wohnnutzung der Ehegatten zuzurechnen, wenn es an den Arbeitgeber des Ehegatten vermietet ist.
Volltext: BFH - Urteil, II R 69/06

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 165/07 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:VZOG, BGB, GBBerG, ZGB/DDR, GBO
Stichwort:Eintragungsbewilligung
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 5 U 165/07

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 19 U 10/08 vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:SachenRBerG
Stichwort:Eintragungsbewilligung
Leitsatz:1. Ein unselbständiger Anbau eines Gebäudes, der auf einer Nachbargrundstück errichtet worden ist, ist eine bauliche Anlage im Sinne von § 12 Abs. 3 SachenRBerG.

2. Wenn Bereinigungsansprüche bereits in der Person des früheren Nutzers entstanden sind, bedarf es nach Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zu ihrer Geltendmachung durch Dritte einer Übertragung des Anspruchs nach § 14 Abs. 2, 3 SachenRBerG.

3. Ein Bereinigungsanspruch geht nicht als Folge der Rückübertragung des Grundstücks nach dem Vermögensgesetz auf den Rückerstattungsberechtigten über.

4. Die Einrede des § 29 Abs. 1 Nr. 2 SachenRBerG kann erhoben werden, wenn der derzeitige Nutzer keine Nutzung beabsichtigt, wie sie der Genehmigung der Baumaßnahme zugrunde lag.

5. Zum Begriff der "Bebauung" i. S. v. § 12 SachenRberG.

6. Eine Grunddienstbarkeit über ein Geh- und Fahrrecht erfasst grundsätzlich auch den Platz der zum Öffnen einer Tür benötigt wird. Die auf den Weg hinausführt.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 19 U 10/08


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