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Eintragung im Grundbuch

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 281/08 vom 23.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Zustellungskosten, einstweilige Verfügung, Eintragung im Grundbuch, Widerspruch, Zuständigkeit
Stichwort:Eintragung im Grundbuch
Leitsatz:1. Die Kosten der im Parteibetrieb erfolgten Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die auf die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gerichtet ist, gehören zu den Vollstreckungskosten gem. § 788 Abs. 1 Satz 2 ZPO und können daher nur durch das Vollstreckungsgericht festgesetzt werden.

2. Die Kosten für die Eintragung eines Widerspruchs im Grundbuch gehören nicht zu den Kosten des Rechtsstreits i. S. von § 91 ZPO und können nicht durch das Prozessgericht festgesetzt werden.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 W 281/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 14.03 vom 30.06.2004

Rechtsgebiete:VermG, BGB
Schlagworte:Vorkaufsrecht, Zeitpunkt des Entstehens, Eintragung im Grundbuch, Erbengemeinschaft, Verkauf, Eigentumserwerb, Rückerstattungsanspruch, redlicher Erwerb
Stichwort:Eintragung im Grundbuch
Leitsatz:Die Regelung über das Vorkaufsrecht nach § 20 a Satz 1 VermG erfasst nicht nur den Ausschluss der Rückübereignung wegen redlichen Erwerbs nach § 4 Abs. 2 VermG, sondern auch andere Fälle, in denen die Rückübertragung des Grundstücks wegen des Erwerbs des Eigentums oder eines dinglichen Nutzungsrechts durch Dritte ausgeschlossen ist.

Der Fall des ersten Verkaufs im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 2 VermG kann erst eintreten, nachdem das Vorkaufsrecht durch Eintragung im Grundbuch entstanden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 14.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 23.98 vom 17.06.1999

Rechtsgebiete:EGBGB, TreuhG/2. DVO, VZOG
Schlagworte:Unwirksamkeit (eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Eingang des Eintragungsantrags und/oder Vollendung eines Grundstückskaufs, Grundstücksveräußerung, "schwebende" - im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebender" Grundstückskauf, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, Antrag auf Grundbucheintragung vor Beitritt der DDR, NVA-Vermögen, Verfügungsbefugnis, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaft, Machenschaften, unlautere -, Nichtigkeit (im Sinne von § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, gesetzlicher Eigentumsübergang, Eigentumsübergang, gesetzlicher.
Stichwort:Eintragung im Grundbuch
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Vorschriften der 2. DVO/TreuhG erfassen auch solche Vermögensgegenstände und unterstellen sie ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 30. August 1990 der alleinigen Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt, die bereits in diesem Zeitpunkt durch den bisherigen Rechtsträger ausgesondert waren, ohne endgültig anderen Zwecken zugeführt worden zu sein (wie Urteil vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 38.98).

2. Handelte es sich bei ausgesonderten Vermögensgegenständen im Sinne der 2. DVO/TreuhG um an private Erwerber verkaufte volkseigene Grundstücke, so hindert der Umstand allein, daß vor einer Vollendung des Erwerbs durch Eintragung im Grundbuch und/oder schon vor dem Eingang des Eintragungsantrags beim Grundbuchamt die Verfügungsbefugnis des Veräußerers entfallen war, nicht die Annahme, daß derartige "schwebende" Grundstückskaufverträge nach Maßgabe von Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB vollendungsfähig sein können (Fortführung des Urteils vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97).

Urteil des 3. Senats vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 23.98 -

I. VG Berlin vom 18.03.1998 - Az.: VG 1 A 515.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 23.98

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 38.98 vom 17.06.1999

Rechtsgebiete:EGBGB, EV, TreuhG, VZOG
Schlagworte:Unwirksamkeit (eines Erwerbs im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 4 VZOG), Feststellung der Unwirksamkeit, Erwerb, Unwirksamkeit, Verfügungsbefugnis, entfallene - bei Vollendung eines Gebäude- bzw. Grundstückskaufs, Gebäudeveräußerung, "schwebende" - im Beitrittszeitpunkt, Beitritt der DDR und "schwebender" Gebäudekauf, gestreckter Erwerbstatbestand, Eintragung im Grundbuch, fehlende - zum Beitrittszeitpunkt, Grundbucheintragung, NVA-Vermögen, Verfügungsbefugnis, Treuhandanstalt, unlautere Machenschaft, Machenschaften, unlautere -, Nichtigkeit (im Sinne von § 68 ZGB), Vermögenszuordnung und Übergang von Verbindlichkeiten, Eigentumsverschaffungsanspruch gegenüber Zuordnungsberechtigtem, gesetzlicher Eigentumsübergang, Eigentumsübergang, gesetzlicher
Stichwort:Eintragung im Grundbuch
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Vorschriften der 2. DVO/TreuhG erfassen auch solche Vermögensgegenstände und unterstellen sie ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 30. August 1990 der alleinigen Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt, die bereits in diesem Zeitpunkt durch den bisherigen Rechtsträger ausgesondert waren, ohne endgültig anderen Zwecken zugeführt worden zu sein.

2. Handelte es sich bei ausgesonderten Vermögensgegenständen im Sinne der 2. DVO/TreuhG um an private Erwerber verkaufte volkseigene Grundstücke oder Gebäude, so hindert der Umstand allein, daß vor einer Vollendung des Erwerbs durch Eintragung im Grundbuch die Verfügungsbefugnis des Veräußerers spätestens mit dem Beitritt der DDR entfallen war, nicht die Annahme, daß derartige "schwebende" Grundstücks- oder Gebäudekaufverträge nach Maßgabe von Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB vollendungsfähig sein können (Fortführung des Urteils vom 19. November 1998 BVerwG 3 C 35.97).

Urteil des 3. Senats vom 17. Juni 1999 - BVerwG 3 C 38.98 -

I. VG Berlin vom 14.10.1998 - Az.: VG 1 A 508.94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 38.98


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