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Eintragung gesetzlicher Zinsen bei Sicherungshypothek auf Ersuchen des Versteigerungsgerichts

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 288/02 vom 10.12.2002

Rechtsgebiete:BGB, GBO, ZVG
Schlagworte:Eintragung gesetzlicher Zinsen bei Sicherungshypothek auf Ersuchen des Versteigerungsgerichts
Stichwort:Eintragung gesetzlicher Zinsen bei Sicherungshypothek auf Ersuchen des Versteigerungsgerichts
Leitsatz:Wegen der grundsätzlichen Bindung an Eintragungsersuchen darf das Grundbuchamt ein Eintragungsersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts betreffend die Eintragung einer Sicherungshypothek gemäß §§ 128, 130 ZVG nebst Zinsen in bestimmter Höhe nicht mit der Begründung beanstanden, die Eintragung der Zinsen sei überflüssig, weil es sich um gesetzliche Zinsen im Sinne von § 1118 BGB handele, für die das Grundstück auch ohne Eintragung hafte.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 288/02




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