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Eintragung einer um Mitternacht erfolgten Geburt in das Geburtenbuch des Standesamtes

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 163/01 vom 04.10.2001

Rechtsgebiete:PStG
Schlagworte:Eintragung einer um Mitternacht erfolgten Geburt in das Geburtenbuch des Standesamtes
Stichwort:Eintragung einer um Mitternacht erfolgten Geburt in das Geburtenbuch des Standesamtes
Leitsatz:Wird ein Mensch um 24.00 Uhr oder 00.00 Uhr geboren, ist die Geburt dem neuen Tag zuzurechnen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 163/01




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