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Eintragung einer Grunddienstbarkeit

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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 24/04 vom 15.07.2004

Rechtsgebiete:GBO, BGB
Schlagworte:Unzulässige Eintragung eines Benutzungsrechts zugunsten des jeweiligen Grundstückseigentümers - Eintragung einer Grunddienstbarkeit, Auslegung von Grundbucheintragungen
Stichwort:Eintragung einer Grunddienstbarkeit
Leitsatz:1. Die Eintragung "Nutzungsrecht an einem Teil der Grundstücksfläche für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks xy. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom ... als Grunddienstbarkeit eingetragen am ..." ist unzulässig, weil der Eintragungsvermerk den wesentlichen Inhalt des Rechts nicht erkennen lässt.

2. Grundbucheintragungen sind der Auslegung zugänglich. Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 24/04




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